Centralverwaltung,
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daß zu Gouverneuren nur Militärs gewählt werden und die Juntas in militärischen Angelegenheiten nicht mitzusprechen haben sollten. 1834 wurden die militärischen und Verwaltungsbefugnisse in den Kolonien streng gesondert, doch schon 1835 wurde wieder die gesummte Leitung der Geschäfte in den Kolonien in eine Hand gelegt und eine Anzahl tüchtiger Männer für die Gouverneurposten aus- ersehen. Es wurden auch Versuche unternommen, die fast in allen Kolonien kläglichen Verhältnisse etwas zu bessern. Aber Alles scheiterte daran, daß die meisten Kolonisten und auch die Truppen aus verbannten Strafgefangenen bestanden, auf die keinerlei Verlaß war. 1845 ging man daran, das seit 1842 in Portugal geltende Verwaltungsgesetzbuch in den überseeischen Besitzungen einzuführen. Alan betrieb die Sache aber mit so wenig Eifer, daß sie erst 1869 zur Ausführung gelangt ist. Maßregeln zur Besserung des Schulwesens und der sanitären Verhältnisse wurden angeordnet, blieben indessen auf dem Papier.
185l wurde der Conselho Ultramarino als oberste berathende Körperschaft für die Kolonien aufs Neue ins Leben gerufen und begann eine Reform der überseeischen Gebiete in die Hand zu nehmen. Der Moment war dazu nicht günstig gewählt. Die von England erzwungene Aufhebung des Sklavenhandels hatte die Kolonien ihrer Haupteinnahmen beraubt. Die portugiesische Regierung hatte alle Hände voll zu thun, um die Sklavenschiffe abzufangen und nicht England Handhaben zu Gewaltmaßregeln zu geben. Bei der Finanznoth, in der sie steckte, konnte sie nicht einmal die Gehälter bezahlen, und die Gouverneure vergriffen sich, um nur Mittel für die laufenden Ausgaben zu haben, an Nachlaß- und Mündelgeldern. Die Verbindung der Kolonien mit der Heimath war so schlecht, daß 1851 man von Staats wegen alle drei Monate einen Dampfer nach Westafrika senden mußte. Die geplante weitere Ausdehnung der Dampferfahrten kam nicht zur Ausführung. Erst mit Hülfe englischer Gesellschaften wurde später für bessere regelmäßige Verbindung gesorgt.
Im Budget von 1852/53 war ein Defizit von 78'/- Contos bei den Kolonien vorgesehen. Ihre Einnahmen waren auf 752,5, ihre Ausgaben auf 830,8 Contos veranschlagt. 1853 betrug die Summe der rückständigen Gehälter in Indien allein 555 248 Lerasins. Es wurde damals ein Plan zur Tilgung dieser Schuld innerhalb