Verwaltungs
behörden.
Drittes Capitel.
SckutLgebietsvervvaltung.
An der Spitze der gesamten Schutzgebietsverwaltung unter Einschluß der Schutztruppe steht der Kaiserliche Gouverneur. Er hat seinen Amtssitz in Windhuk. Die Verwaltung teilt sich in eine Zentralverwaltung und in Lokalverwaltungen. Erstere umschließt die Verwaltungsgeschäfte des gesamten Schutzgebiets. In ihr laufen die Fäden der Lokalverwaltungsbehörden zusammen. Letztere zerfallen in Bezirksämter, Distriktsämter und Stationen. An der Spitze des Bezirks steht der Bezirksamtmann.
Im Schutzgebiet bestehen die folgenden Lokalbehörden:
1. Bezirksamt Grootfontein mit dem Distriktsamt Namutoni
2. Bezirksamt Outjo mit den Distriktsämtern Okaukwejo und Zesfontein
3. Bezirksamt Windhuk mit den Distriktsämtern Rehoboth und Okahandja
4. Distriktsamt Omaruru
5. Distriktsamt Gobabis
6. Bezirksamt Karibib
7. Bezirksamt Swakopmund
8. Bezirksamt Gibeon mit dem Distriktsamt Maltahöhe
9. Bezirksamt Keetmanshoop mit den Distriktsämtern Warmbad und Beth a n i e n
10. Bezirksamt Lud eritz bucht
im nördlichen Teil- des Schutzgebiets
im mittleren Teil des Schutzgebiets
im südlichen Teil des Schutzgebiets
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