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Die Staatsaufsicht über die Selbstverwaltungsverbände der Weißen in Deutsch-Südwest- und Deutsch-Ostafrika vor dem Weltkriege / von Karl Pickel
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Inhaltsverzeichnis.

Erster Abschnitt: Allgemeines. Seite

§ 1. Einleitung und Abgrenzung des Themas. 11

Z 2. Die Entwickelung der Selbstverwaltung in Deutsch-Südwest- und Ostafrika unter besonderer Berücksichtigung der staats-

aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. 14

Zweiter Abschnitt: Die Aufsicht über die Gemeindeverbände in Südwest­afrika und über die ostafrikanischen Stadtgemeinden. 32

1. Kapitel: 8 3. Veranlassung zum staatsaufsichtlichen Einschreiten 32

2. Kapitel: 8 4. Zuständigkeit. 35

3. Kapitel: 8 5. Arten der Aufsichtsführung. 38

4. Kapitel: 8 6. Voraussetzungen für die Verpflichtung der Aufsichts­

behörde zum Eingreifen. 47

5. Kapitel: Voraussetzungen für die Befugnis der Aufsichtsbehörde

zum Eingreifen. 48

I. 8 7. Voraussetzungen für die Anwendung des su8 eo^uoseeuäi . 48

II. Voraussetzung für das negative und positive Eingreifen .... 49

1. Voraussetzungen für die Vornahme der allgemeinen Aufsichts­maßnahmen . 49

8 8. 3käe8 materiae Verhältnis der Bestimmungen zu den

heimischen und untereinander. 49

8 9. Die gesetzwidrige Verwaltung.: 55

a) Die Überschreitung der Befugnisse. 56

b) Überschreitung des freien Ermessens innerhalb der Be­fugnisse . 61

o) Überschreitung der Geschäftsführungsvorschristen... 61

ä) Nichterfüllung der Verpflichtungen und sonstiges ungesetz­liche Verhalten. 62

8 10. Die ordnungswidrigen oder den städtischen Interessen zu­widerlaufenden Maßnahmen. 65

2. Die speziellen Voraussetzungen bei einzelnen besonderen Arten

der Aufsichtsführung. 68

8 11- Anhalten des Gemeindevorstehers und Auflösung der

Gemeindevertretung. 68

8 12. Ersatzvornahme und Zwangsetatisierung; Besetzung der Stelle des Gemeindevorstehers und kommissarische Ver­waltung . 70

III. 8 13- Voraussetzungen der Anwendung des su3 eouLrmanäi . 73

6. Kapitel: 8 14- Rechtsmittel der Gemeinde gegen Überschreitung

der Aufsichtsbefugnisse durch die Aufsichtsbehörde 77

7. Kapitel: 8 15. Beschwerdeinstanzen. 79

Dritter Abschnitt: 816. Die Aufsicht über die übrigen Selbstverwaltungskörper 82

Schluß. 84