Im gleichen Verlage erschien:
Entwickelung und Ziele
des
Kolonialrechts
von
Dr. Hubert Naendrup
a, o. Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität.
Preis: 80 Pfennige.
„Ist es an und für sich schon erfreulich, zu sehen, wie sehr das Interesse an kolonialen Dingen endlich immer weitere Kreise des deutschen Volkes ergreift, so ist die klare und fesselnde Art, in der Verf. die Entwicklung des Kolonialrechtes in seinem Vortrage skizziert, gewiß dazu angetan, auch dieses Rechtsgebiet, das, wie ja überhaupt die ganze Rechtswissenschaft, naturgemäß für die große Masse des Volkes ohne weiteres am wenigsten verständlich ist, seinen Hörern und Lesern näher zu bringen.
In sieben Abschnitten gibt Verf. in gedrängter Kürze einen Überblick über die staatsrechtlichen Fragen des Erwerbes der Kolonien und der Stellung von Land und Leuten zum deutschen Reiche, über die Organisation der Verwaltung, die Rechtspflege für Weiße und Farbige, die besonderen Grundsätze des Liegenschaftsrechts, schließlich über die Rechtsetzung und Fortentwicklung der kolonialen Rechtssätze; in einem Schlußabschnitte werden dann die Gesichtspunkte kurz zusammengefaßt, nach denen die Kolonialrechtswissenschaft bei der nunmehr notwendigen Systematisierung des in seinen Einzelheiten ungemein verwickelten Kolonialrechtes vorzugehen hat, um dieses den andern Rechtsdisziplinen ebenbürtig zu machen.
Soviel über Einzelheiten aus dem anregenden Vortrage, dem im Interesse der Sache die weiteste Verbreitung zu wünschen ist."
Dr. Albert Zorn, Posen, in der Zeitschrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht nnd Kolonialwirtschast, 1908, S, 127 s.