Vorwort
Die Anregung zu der vorliegenden Abhandlung hat mir mein hochverehrter früherer Lehrer, Herr Professor Dr. Naendrup in Münster i. W., gegeben, der mir auch bei der Anfertigung der Arbeit mit Rat und Tat beigestanden hat.
Diese Vorbemerkung gibt mir willkommenen Anlaß, ihm auch an dieser Stelle für das Wohlwollen, das er meinem juristischen Studium jederzeit entgegengebracht hat, meinen verbindlichsten Dank zu sagen.
Der Verfasser.