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Die Behandlung der einheimischen Bevölkerung in den kolonialen Besitzungen Deutschlands und Englands : eine Erwiderung auf das englische Blaubuch vom August 1918: Report on the natives of South-West-Africa and their treatment by Germany / Reichskolonialamt
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Die englische Regierung wünscht die Eingliederung der von ihren Truppen besetzten deutschen Schutzgebiete in das britische Kolonialreich. Daher sucht sie, getreu ihren alten Grundsätzen, nach Mitteln und Wegen, um die wahre Absicht zu verschleiern und das peinliche Eingeständnis zu vermeiden, daß eine Annexion deutschen Gebietes im großen Stil vorbereitet werde. Auf alle Weise soll der Welt der Glaube beigebracht werden, daß nicht selbst­süchtige Absichten, sondern nur moralische Gründe England veranlassen, die Hand nach deutschem Besitz auszustrecken. Diesem Zwecke dient auch die Parole, Deutschland sei unwürdig, Kolonien zu besitzen. Unaufhörlich wird die öffentliche Meinung in diesem Sinne beeinflußt.

Die Welt weiß aber aus Erfahrung, was es zu bedeuten hat, wenn Eng­land einen Pressefeldzug mit solchen Erörterungen über Humanität, Moral, Zivilisation einleitet. Schon 1903 (19. September) schrieb die New York Sun: Wenn England und das englische Volk über ihre Nachbarn wegen eines Ver­gehens klagten, das sie selbst begingen, so sei es natürlich, nachanderen Gründen zu forschen. Jedermann weiß, was das amerikanische Blatt hier unter denanderen Gründen versteht. Ebenso haben auch jetzt neutrale Pressestimmen darauf hingewiesen, daß solche Ergüsse zu erfolgen pflegen, wenn England ein Bedürfnis nach neuen Annexionen hat.

Der Versuch, Deutschlands koloniale Methoden herabzusetzen, bereitet der englischen Regierung besondere Schwierigkeiten. Sie sieht sich genötigt, die tatsächlichen Verhältnisse auf den Kopf zu stellen und sich selbst schwere Blößen zu geben. Aber auch hiervor schreckt sie nicht zurück. Schon im Beginn des Krieges griff man zu verzweifelten Mitteln, um der deutschen Kolonialpolitik etwas anzuhängen.

Zuerst wurde die falsche Behauptung in die Welt gesetzt, Deutsch­land habe das Gbergreifen des Krieges auf die kolonialen Gebiete verschuldet. Man vergaß aber, die offiziellen Auslassungen, wie z. B. das belgische Graubuch, dieser Beschuldigung anzupassen. Aus ihnen ging der wahre Sachverhalt, daß Deutschland allein für bedingungslose Beachtung der Kongoakte eingetreten ist, so unzweideutig hervor, daß das Mittel gegen die Entente selbst ausschlug.

Als Ersatz erschien nun die Behauptung, daß Deutschlands Kolonial­besitz die Gefahr einer Militarisierung Afrikas in sich berge. Alle Welt wußte, daß Deutschland den militärischen Aufwand in seinen Kolonien auf ein Mindest­maß beschränkt hatte, und daß der Plan zur Verwendung farbiger Massenheere in Frankreich entstanden war. Dort wurde er seinerzeit mit Begeisterung auf­genommen und gab der französischen Presse noch im tiefsten Frieden Gelegen­heit zu lärmenden Herausforderungen gegen Deutschland. Kein Wunder, daß

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