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Deutschland als Kolonialmacht : Dreißig Jahre deutsche Kolonialgeschichte / Hrsg. vom Kaiser-Wilhelm-Dank Verein d. Soldatenfreunde
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denen sich die des Tanganjika bald anschließen werden, auch als Handelskolonie Be- deutung. Sansibar ist Handels-, Plantagen- und Eingeborenenwlturkolonie. Kamerun und Samoa sind sowohl Plantagen- wie Eingeborenenkulwrkolonien.

Am reinsten tritt der Begriff Handelskolonie, und zwar in den besonders England eigentümlichen kleinen Stadt- und Jnselniederlassungen hervor, die an wichtigen Punkten des^Weltverkehrs zu liegen Pflegen. Sie sind, wie Aden, Malta, unser Kiautschou usw. zumeist auch als Kohlenstationen und Kriegshäfen koloniale Stützpunkte der Handels­und Kriegsmarine. Hierbei zeigt sich am klarsten das Zusammenwirken des koloni­sierenden Staates mit seinen wirtschaftlich tätigen Staatsangehörigen zu weltpolitischen und weltwirtschaftlichen Zwecken.

Der Wert der wirtschaftspolitischen Einteilung der Kolonien nach Arten liegt in dem Hinweis auf ihre Verschiedenartigkeit je nach den vorhandenen wirtschafts­geographischen und antropogeographischen Verhältnissen, die eine einseitige koloniale Wirtschaftspolitik ausschließt. Umgekehrt führt aber jede schematische Anwendung der Unterscheidung von neuem zu Einseitigkeiten, die den Vorteil der Gliederung nach Arten wieder aufheben und aufs schärfste bekämpft werden müssen, zumal der Charakter einer Kolonie sich im Flusse der Eutwicklung schnell ändern kann.

Sehr viel einfacher und klarer liegt die Sache bei der Einteilung nach verwaltungs­politischen Gesichtspunkten. Man unterscheidet:

Eigentliche Kolonien, zu denen alle Gebiete mit Selbstverwaltung vom geringsten Maße an bis zur völligen Selbstregierung unter der noch losen Oberhoheit des Mutter­landes zu rechnen sind. Diese letzte Entwicklungsstufe haben die großen britischen Selbstverwalwngskolonien Kanada, Südafrika, Australien und Neuseeland erreicht.

Protektorate (Schutzgebiete), einerseits als äußerlich souveräne Staaten unter Schutzherrschaft (Tunis), andererseits als vom Mutterland völlig selbstherrlich regierte Gebiete (Betschuanaland-Protektorat).

Pachtgebiete (Kiautschou, Kwangtung). Die Pachtdauer beträgt meist 99 Jahre, und sind für diese Zeit Übertragung sämtlicher Rechte vorgesehen. Da es sich gewöhnlich um zwangweise Verpachtung handelt, stellt sie sich in Wirklichkeit als verschleierte Be­sitznahme des pachtenden Staates dar. Bei Wiedererstarken des eigentlichen Besitzers kann diese natürlich keinen Bestand haben.

Interessensphären. Diese sind nach Übereinkommen mit den Nachbarstaaten einem Staate vorbehaltene, aber von ihm noch nicht in Besitz genommene Gebiete.

Unsere Kolonien, deren größter Teil anfangs Interessensphären waren, wurden allmählich als Schutzgebiete in Besitz genommen und sind jetzt als eigentliche Kolonien (vielfach Provinzen außerhalb des Reiches genannt) zu bezeichnen.

Geschichte der Kolonialpolitik.

Altertum und Mittelalter.

Wir versenken uus nicht in die Geschichte der Kolonialpolitik um ihrer selbst willen, sondern zur Nutzanwendung ihrer Lehren für die heutige Zeit. Im bewußten Gegensatz zu der historisch rückschauenden Schule der Nationalökonomie, die auch lange Zeit die Kolonialwissenschaft beherrschte, Pflegt man deshalb neuerdings gern Altertum und Mittelalter aus der kolonialen Betrachtung auszuscheiden. Sehr zu Unrecht, denn wenn auch das Wesen der damaligen Kolonialpolitik vom heutigen verschieden und die Mittel ungleich einfacher waren, so stand doch das Ziel der Weltmachtstellung, wie man es damals verstehen konnte, den kolonisierenden Völkern klar vor Augen. Allerdings fallen alle Vorgänge, welche die Historiker so gern in ihren Begriff Eroberungskolonien zu verflechten Pflegen, mit diesem Begriff fort. Die Ausbreitung eines Volkes über seine Grenzen hinaus, Besitznahme anschließender Gebiete und Entnationalisierung deren Bevölkerung gehört in unserem Sinne ebensowenig zur Kolonialpolitik wie innere Kolonisation. Andernfalls müßte man die Entwicklungsgeschichte sämtlicher Völker