als die Deutschen. Dieser Umstand erschwert auch eine Verständigung zwischen deutschen und fremden Rassen und erleichtert ein Verstehen innerhalb des Kreises der dem Deutschtum angehörigen Sprachen.
Das wichtigste aber sind gewisse gemeinsame Grundlagen in der Dcnkungsart. Hier erweist sich, daß alles, was an Kulturgemeinschaft innerhalb des Deutschtums besteht, seinen Ausdruck schließlich doch in der Art, zu sprechen findet. Sprache ist ja nicht nur äußere Form, sondern auch inneres Leben. Gedanke und Empfindung gewinnen nur durch Worte feste Gestalt. So können wir in allen Sprachstämmen des Deutschtums nicht nur nachweisen, daß aus uralter Zeit her gemeinsame Grundanschauungen emporragen, wir finden auch, daß die Ereignisse, die den Völkern im Laufe der späteren Jahrhunderte begegnet sind, innerhalb des Deutschtums gleichwertige Wirkung bei allen seinen Völkern erzeugt haben, und vielleicht gehen diese Wirkungen um so tiefer, je weniger man sich ihrer im allgemeinen bewußt ist.
Recht.
Staat ist zunächst nur Macht, und auch das Recht ist zunächst nur auf dem Grunde der Macht emporgewachsen, aber es ist nicht Macht geblieben, sondern hat eine Richtung genommen, die der Menschheit einen der Grundwerte ihres seelischen Daseins erschlossen hat. Das zeigt sich in der Entwicklung des Rechts, wie wir sie bei den Völkern des Deutschtums finden.
Recht darf nicht nur Macht sein, aber es muß auf der Macht beruhen, wenn es nur Macht ist, wird es leicht Gewalt; und ist es nicht auf Macht gegründet, so wird es schwächlich und büßt seine Geltungskraft ein. Der Ginn des Rechts ist also, die Macht zwar zu binden, aber sie dadurch nur leistungsfähiger zu machen. Das Recht soll es ermöglichen, daß die innerhalb des Staates waltenden Kräfte nicht einander entgegenwirke» oder sich gar vernichten, sondern einander ergänzen und in gemeinsamer Arbeit zum wohle des Ganzen handeln.
will man das Wesen eines Dinges erfassen, so tut man gut, zu-
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