VI. Teil.
Arbeiter Verhältnisse.
J|Jb»)o ür jeden Wirtschaftsbetrieb, gleich viel, ob für einen industriellen llf'wi oder landwirtschaftlichen, ist die Frage nach dem nötigen Be- ^ ^ triebspersonal wohl die allerwichtigste. Im Groß-Farmbetrieb wird man in der Kolonie neben den allgemeinen Arbeitern, die sich aus den Eingeborenen des Landes rekrutieren, weiße Hilfskräfte nicht ganz entbehren können. Denn wenn es auch aus mehreren Gründen für den Farmer durchaus geboten ist, so wenig wie möglich die körperliche Arbeitskraft eines Weißen in Anspruch zu nehmen, so wird sich doch die Anstellung eines solchen oder auch mehrerer je nach den Umständen als eine Notwendigkeit heraussteilen. Sobald der Betrieb so groß geworden ist, daß der Besitzer ihn nicht mehr genügend übersehen oder kontrollieren kann, weil die Beaufsichtigung mehr oder weniger entlegener Posten in Betracht kommt, so wird er sich nach einem weißen Gehilfen umsehen müssen. An Gehalt werden solchem Assistenten gewöhnlich 120—150 Mark monatlich gezahlt. An Stelle einer Gehaltszulage wird dann später häufig eine Tantieme je nach Art des Betriebes eintreten. Es ist wohl mit Bestimmtheit anzunehmen, daß auch unsere Kolonie in absehbarer Zeit Zustände zeitigen wird wie das heutige Südafrika und Australien, wo der Weiße als billiger Arbeiter überall vertreten ist. Die Entwickelung eines gesunden Landes kann eigentlich keine andere sein. Mit Berechtigung suchen Regierung und maßgebende Organe im Lande das immer größer werdende Umsichgreifen eines weißen Proletariats einzuschränken. Dem Sehenden aber ist die Zeit in erreichbare Nähe gerückt, wo es einfach kein Halten mehr gibt. Im Viehzuchtbetriebe, wo es sich besonders bei der Kleinviehzucht hauptsächlich, wenn nicht aus-