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Togo, die Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft und die Erschließung des Landes / von Georg Trierenberg
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28. Feldzug gegen Kabure und Erschließung des Transkaragebiets 1898. 155

pure von Bassari aus und in Alt-Kadjamba (Lotogu) von Mangu aus ein Posten errichtet.

Die Konkomba schickten im Laufe des Monats Januar von allen Seiten Gesandtschaften nach Bassari, um sich zu unterwerfen. Die Aufgabe der Expedition v. Massow, die Konkomba zu züch­tigen, die Straße nach Sansane-Mangu zu öffnen und den Ober­leutnant Thierry zu entsetzen, war also mit Erfolg durchgeführt worden. Da aber die Hauptmassen der Konkomba über den Oti nach Dagomba geflohen waren, wohin man ihnen aus den bereits angeführten Gründen nicht folgen konnte, verblieb die Lome­truppe zur Aufrechterhaltung der Ordnung vorläufig noch in Bas­sari. Oberleutnant v, Massow behielt einstweilen die Leitung dieser Station, während der inzwischen vom Urlaub zurück­gekehrte Graf Zech wieder die Station Kete-Kratschi übernahm.

28. Feldzug des Oberleutnants d. R. v. Massow, des Oberleutnants Thierry und des Dr. Kersting gegen Kabure und Erschließung des Transkaragebiets 1898.

Das bis dahin völlig unbekannte und von jeder Kultur abge­schieden gewesene Kabure-(Kabre-)Land liegt nördlich und öst­lich des großen Karaflusses und westlich des Gebiets von Sugu. Das ganze Land ist von vielen hohen und unwegsamen Gebirgs­zügen durchzogen, es ist wasserreich, außerordentlich dicht bevöl­kert und sehr reich angebaut. Die Bewohner waren damals noch völlig wild. Sie gingen und gehen heute noch vollständig nackt, Männer wie Frauen; nur ältere Frauen tragen in einzelnen Teilen einen kleinen Schurz von grünen Blättern oder Basttroddeln vorn und hinten um die Hüften geschlungen. Die Männer sind bewaff­net mit Bogen und stark vergifteten Pfeilen. Speere haben sie selten, dafür aber Streitäxte und ein langes gebogenes, zweischnei­diges Messer ohne Scheide mit einem Henkelgriff, durch welchen sie die Hand hindurchstecken. Da die Kabure-Leute außerordent­lich mißtrauisch sind, griffen sie bei der geringsten Gelegenheit zu den Waffen und gestatteten keinem Fremden, ja nicht einmal den umwohnenden Eingeborenen, den Eintritt in ihr Land. Durch diese feindselige Haltung und Abgeschlossenheit störten sie den Handel der benachbarten Gebiete.

Unter­werfung der Konkomba.

Veran­

lassung