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Togo, die Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft und die Erschließung des Landes / von Georg Trierenberg
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36 Erster Teil. Überblick über die Geschichte des Schutzgebiets.

Erste Fest­setzung der Ostgrenze von der Küste bis zum 9. Grad nördlicher Breite 1887.

Abteilungen in Akandim zusammentrafen, bis zum 29. November 1902 wurden die vorgeschriebenen Arbeiten erledigt. Die Expe­dition war mit großen körperlichen Anstrengungen und infolge­dessen, sowie wegen der klimatischen Einflüsse, mit erheblichen Gefahren für das Leben verknüpft. Von den deutschen Assisten­ten starb Höngdobler am 3. April 1902, Sohn am 27. August des­selben Jahres und Koch wurde am 31. August 1902 krankheits­halber nach Hause geschickt.

Nach Beendigung der Vermessungen arbeiteten die beiden Grenzkommissare an Ort und Stelle einen Grenzvorschlag aus, der dann von der deutschen und englischen Regierung durch Noten­austausch am 25. Juni 1904 unverändert angenommen wurde. Die Nordwestgrenze wurde daher durch eine Kommission, bestehend aus dem Oberleutnant Freiherrn v. Seefried auf Buttenheim und dem britischen Captain des Voeux, in der Zeit vom 13. November bis zum 30. Dezember 1904 vermarkt. Bis auf das erwähnte Aka- dreieck war nunmehr die Westgrenze des Schutzgebietes von der Küste bis zum Schnittpunkt mit der Nordgrenze endgültig festge­legt und abgesteckt worden.

B. Ostgrenze und Nordgrenze.

In dem auf S. 2 erwähnten Protokoll vom 24. Dezember 1885 war über die Grenzlinie zwischen den deutschen und französischen Gebieten an der Sklavenküste nur vereinbart worden, daß sie von einem an der Küste zu bestimmenden Punkt zwischen den Gebie­ten von Anecho (Klein-Popo) und Agoue ausgehen, und daß be­züglich des Laufes dieser Linie nach Norden auf die Grenzen der einheimischen Stämme Rücksicht genommen werden sollte. Eine genauere Bestimmung der Grenzlinie sollte durch eine gemischte Kommission an Ort und Stelle geschehen. Diese Kommission, be­stehend aus dem deutschen Kommissar Ernst Falkenthal und dem französischen Gouverneur-Stellvertreter des Senegal, Jean Bayol, trat am 29. Januar 1887 in Anecho zusammen und setzte durch gemeinsames Protokoll vom 1, Februar 1887 als Grenzlinie bis zum 9. Grad nördlicher Breite denjenigen Meridian fest, welcher von der Küste ausgehend die Westspitze der in der Lagune zwi­schen Agoue und Anecho belegenen Insel trifft, welche den Namen Bayol erhielt, Auf der Westspitze dieser Insel setzte die Kom-