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Togo, die Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft und die Erschließung des Landes / von Georg Trierenberg
Entstehung
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14 Erster Teil. Überblick über die Geschichte des Schutzgebiets.

nach Kete-Kratschi und zur Überwachung der Grenze wurde im Jahre 1897 eine Station in Kpandu am Volta errichtet und im Jahre 1899 eine zweite in Ho, um in Gemeinschaft mit Kpandu den aufblühenden Gummihandel nach Möglichkeit in deutsches Gebiet zu lenken und den überhandnehmenden Schmuggel einzu­dämmen. Beide Stationen wurden dem Stationsleiter von Misahöhe unterstellt.

Inzwischen war auch Anfang Juni 1898 durch Oberleutnant v. Doering in Atakpame eine Station errichtet worden, um diese reiche Landschaft zu erschließen, und um die über Atakpame an der Ostgrenze des Schutzgebiets entlang nach Paratau führende Handelsstraße vor der räuberischen Atakpame- und Akposso- bevölkerung zu sichern.

Nachdem dann im Jahre 1899 die sogenannte neutrale Zone zwischen Deutschland und England aufgeteilt worden war, wurde 1901 als letzte Station Jendi gegründet und dem Stationsleiter von Sansane-Mangu unterstellt. Sie sollte als Stützpunkt für die Aufrichtung der deutschen Macht in dem soeben erst unterwor­fenen Dagombareiche dienen und gleichzeitig die seit dem Aus­bruch des Dagomba-Auf Standes im Jahre 1896 unterbrochenen, über Jendi in die großen Haussastaaten und in das Mossigebiet führenden Handelsstraßen wieder öffnen und dauernd sichern. Nunmehr befanden sich, über das ganze Schutzgebiet verteilt, in allen politisch oder handelspolitisch wichtigen Landschaften Re­gierungsstationen, von denen die Unterwerfung und später die wirtschaftliche und soziale Erschließung der einzelnen Gebiete ausgegangen ist.

5, Die Expeditionen zur Erschließung des Landes.

Die Zeit der Entsendung der Expeditionen zur Erschließung des Landes zerfällt in drei verschiedene Zeitabschnitte. In den ersten Jahren der Besitzergreifung herrschte allgemein die An­sicht, daß zur Angliederung einer Landschaft an den Besitz einer europäischen Macht der Abschluß eines Schutzver­trages mit dem betreffenden Oberhäuptling genügte. (Die Zeit des Abschlusses von Schutzverträgen.]

Später wurde von den Franzosen der Grundsatz aufgestellt,