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Togo, die Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft und die Erschließung des Landes / von Georg Trierenberg
Entstehung
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10 Erster Teil. Überblick über die Geschichte des Schutzgebiets.

Weitere Erforschung des Schutz­gebiets.

Lölo (Ntribu), Kpedji (Pessi) und Kwakwamuri, sowie vor allen Dingen das große und reiche Land Bassari unter deutschen Schutz. Die Reise nach Bassari war wegen der wilden und kriegerischen Stämme der Gebirgslandschaften in Bo mit Gefahren verbunden. Unterwegs und auch in Bassari selbst schwebte v. Doering, der nur von wenigen Trägern begleitet war, wiederholt in Lebensgefahr. Er überwand jedoch nicht nur alle gefahrvollen Lagen durch die ihm eigene Kaltblütigkeit und Unerschrockenheit, sondern es ge­lang ihm sogar, den Oberhäuptling Tagba von Bassari am 8. Juni 1894 zum Abschluß eines Schutzvertrages und zur Annahme der deutschen Flagge zu bewegen. Zu weiteren Vorstößen nach Norden fehlten Oberleutnant v. Doering die nötigen Mittel.

Nachdem am 30. Juni 1894 die Station Bismarckburg in eine unter einem farbigen Agenten stehende Handelsstation umgewan­delt worden war, lag die weitere Erforschung des Landes in erster Linie in den Händen der auf den späteren Inlandstationen oder auf Expeditionen sich befindlichen Offiziere und Beamten. Aber auch Privatpersonen und Missionare machten sich um die Erforschung des Schutzgebiets verdient. Außer den bereits genannten Perso­nen seien hier noch folgende hervorgehoben: Baumann, Büttner, Grüner, Herold, Hupfeid, Kersting, Klose, Koert, v, Massow, Plehn, Preil, Freiherr v, Seefried, Smend, Spieth, Thierry und Graf Zech. Für den Umfang und die Gründlichkeit der kartogra­phischen Aufnahmen legen die mustergültigen, von Sprigade ver­öffentlichten Karten des Schutzgebiets ein beredtes Zeugnis ab.

4. Gründung der Stationen.

Wie überall in Afrika, so schlossen sich auch in Togo die zahllosen einzelnen Eingeborenen - Stämme hermetisch gegenein­ander ab und betrachteten jeden Fremden, der in ihr Land kam, als Feind oder als willkommene Beute. Solange sich die deutsche Schutzherrschaft nur auf die Küstenlandschaften erstreckte, konnte die öffentliche Ruhe und Ordnung, sowie die Sicherung der Straßen vom Sitz der Regierung aus durch die Polizeitruppe auf­rechterhalten werden. Nachdem aber auch die weiter im Innern gelegenen Landschaften bis zum Togogebirge und darüber hinaus