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während der Session täglich Hs 15I000 (spr, 15 Milrsis) Diäten, Wählbar ist jeder von Geburt brasilianische Bürger nach zweijährigem Aufenthalte im Staate, der naturalisirte nach vierjährigem Aufenthalt,
Der Staatscongreß hat das Staatsbudget jährlich aufzustellen und die Gesetzgebung über alle Gegenstände, welche nicht, wie z, B, das Militärwesen, die auswärtige Vertretung, Civil-, Handels-, Strafrecht und gewisse Steuern und Zölle dem Bunde zur Regelung vorbehalten sind oder zur Autonomie der Municipien gehören,
o) In den Municipien.
Der Staat Sta. Catharina ist eingetheilt in Municipien, Gemeinden, welchen durch die Bundesverfassung Autonomie, d, h, vollständige Unabhängigkeit in Verwaltung und Regelung ihrer Angelegenheiten garantirt ist. Die Negierungsgewalt, d, h, die Verwaltung im Municip führt der Superintendent (Bürgermeister), Er wird auf vier Jahre vom Volke gewählt und bedarf nicht einer Bestätigung durch die Regierung, welche sich auch in seine Geschäftsführung, soweit sie sich innerhalb der municipalen Autonomie bewegt, nicht im Mindesten hineinmischen darf. Der Superintendent ernennt die Beamten für die Verwaltungs- und Kassengeschäfte und führt sein Amt in vielen Municipien als unbesoldetes Ehrenamt, Monatlich muß er der gesetzgebenden Gewalt im Municip Bericht über seine Verwaltungsthätigkeit erstatten und vierteljährlich Abrechnung leisten.
Die gesetzgebende Gewalt im Municip ist die Municipalkammer l Gemeindevertretung ^ ihre Mitglieder, Municipalräthe, Eonsellrsiros, Stadtverordnete) werden vom Volke auf vier Jahre gewählt, Ihre Zahl schwankt je nach der Einwohnerzahl zwischen 5 und 9,
Diese Gemeindevertretung stellt alljährlich das Haushaltungsbudget fest, schreibt die Steuern aus, kann Anleihen aufnehmen und übt die Gesetzgebung über alle dem Municip eigenen Angelegenheiten, Sie erläßt Verordnungen über Gesundheitswesen, Wegebau, Wasserleitung, Beleuchtung, Schulwesen, Armenpflege, öffentliche Sicherheit u. s. w.
Diese Verordnungen werden ?osturas genannt und dürfen für den Uebertreter Geldstrafen bis 50 Milreis und Gefängnißstrafen bis zu 30 Tagen festsetzen.
Die Beschlüsse der Municipalkammer bedürfen aber der Sanction des Superintendenten, Im Falle der Verweigerung hat die Kammer noch einmal Beschluß zu fassen, und nimmt sie den Entwurf wieder mit zwei Drittel Majorität an, so wird er auch ohne Genehmigung des Superintendenten zum Municipalgesetz.
Einer Genehmigung oder Bestätigung dagegen seitens der Regierung bedürfen die Acte der Municipalkammer so wenig, wie die des Superintendenten, Sollten solche Acte aber offenbar bestehenden Bundes- oder Staatsgesetzen widersprechen, so können sie vom Oovernaclor provisorisch suspendirt werden, die definitive Entscheidung gebührt dann dem Staatscongreß,
Diese Selbstverwaltung der Gemeinden ist die Krone der demokratischen Verfassung Brasiliens und die sicherste Schutzwehr für die Erhaltung des Deutschthums in den aus deutschen Kolonien hervorgegangenen Municipien,