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Die deutschen Kolonieen : Beschreibung von Land und Leuten unserer auswärtigen Besitzungen / von Carl Hessler nach den neuesten und besten Quellen bearb.
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Die kolonialen Gesellschaften.

(Nach Meinecke's Kolonialkalender und direkten Mitteilungen.)

1. Die Deutsche Kolonialgesellschast.

Sitz: Berlin, Linkstraße 25. Präsident: Fürst zu Hohenlohe-Langenburg.

Die Gesellschaft verfolgt den Zweck: die nationale Arbeit der deutschen Kolonisation zuzuwenden; die praktische Lösung kolonialer Fragen zu fördern; deutsch-nationale Kolonisations-Unternehmen anzuregen und zu unterstützen; aus die geeignete Lösung der mit der deutschen Auswanderung zusammenhängenden Fragen hinzuwirken; den wirtschaftlichen und geistigen Zusammenhang der Deutschen im Auslande mit dem Vaterlands zu erhalten und zu kräftigen; für alle auf diese Ziele gerichteten Bestrebungen einen Mittelpunkt zu bilden.

Organ der Gesellschaft, welche in ungefähr 150 über ganz Deutschland verteilten Abteilungen bereits mehr als 16 000 Mitglieder zählt, ist dieDeutsche Kolonial- zeitung", welche jedem Mitglied unentgeltlich zugestellt wird. Mindestbeitrag jährlich 6 Mark für das Inland, 8 Mark für das Ausland. Auskunftsbureau siehe am Schluß dieses Abschnitts.

Der Beitritt zu dieser höchst gemeinnützigen Gesellschaft ist einem Jeden, der für die deutschen Kolonialbcstrebungen Sympathien hat, aufs angelegentlichste zu empfehlen.

Mit der praktischen Verwertung der deutschen Schutzgebiete befassen sich:

2. Dentsch-Ostafrikanische Gesellschaft.

Die Gesellschaft wird gebildet durch die Eigentümer von 532 Anteilscheinen im Einzelbetrage von 200 bis 1000 Mark und im Gesamtbetrags von 3724000 Mark. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Anteile zu je 1000 Mark bis zum Gesamt­betrag von 10 Millionen Mark auszugeben. Sitz: Berlin, Krausenstraße 76. Vorsitzender des Direktionsrates: Bankier Karl von der Heydt in Elberfeld. Zweck: Erwerbung, Bebauung und Verwertung von Ländereien im deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiet, Handels- und Gewerbebetrieb, Ausübung der erworbenen Rechte. Seit 16. August 1888 besitzt die Gesellschaft laut Vertrag mit dem Sultan von Sansibar 11 Zollstationen an der Küste; außerdem eine Anzahl Stationen im Innern.

3. Neu-Gninea-Kompagnie.

Gebildet durch 1600 beitragspflichtige Anteile, von denen ein Teil nach Bedarf und Begehr ausgegeben wird. Auf jeden Anteil können bis zu 6500 Mark eingefordert werden. Das Kolonisationsgebict der Gesellschaft erstreckt sich über