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Deutsch-Ostafrika im Weltkriege : wie wir lebten und kämpften / von Heinrich Schnee
Entstehung
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Kapitel 27.

Englische Maßnahmen in Deutsch-Ostafrtka während des Krieges.

/A^chon bei dem ersten Eindringen in Deutsch-Ostafrika 1914 an der ^^/Nordwestgrenze des Schutzgebietes nahmen, wie in Kap. 7 er­wähnt ist, die Engländer die wenigen dort befindlichen Zivilpersonen (Pflanzer) gefangen und brachten sie zur Internierung auf englisches Gebiet. Pflanzungen wurden geplündert, deutsches Eigentum ge­stohlen. Was damals von uns noch als Ausschreitung der feind­lichen Soldateska angesehen wurde, stellte sich im Laufe des Krieges als Ausfluß des konsequenten rücksichtslosen Willens der englischen Staatsleitung dar, alles Deutsche in Ostafnka zu vernichten. Bei der späteren Besetzung von Teilen der Kolonie und später des ganzen Schutzgebietes wurden die für den Truppendienst untauglichen und deshalb zurückgelassenen männlichen Zivilpersonen, soweit sie noch im militärfähigen Alter waren, gefangen gesetzt und nach Indien oder Ägypten, in Einzelfällen auch nach Malta geschafft. In den genannten Gegenden wurden die deutschen Zivilpersonen in Ge­fangenenlagern interniert. Auch die deutschen Missionare wurden in den meisten Fällen aus ihren Missionsgebieten abtransportiert und teils außer Landes verbracht, teils an anderen Plätzen im Schutzgebiet untergebracht. Das gleiche galt von den Frauen und Kindern der verheirateten Missionare. Die nicht mehr im militär­fähigen Alter stehenden Männer wurden meist im Schutzgebiet unter Aufenthaltsbeschränkung in Freiheit belassen, ebenso die Frauen und Kinder. Nur aus dem Bukobabezirk wurde 1916 eine Anzahl deutscher Frauen nach Nairobi geschafft und dort einige Monate in einem Lager interniert. Später wurden diese Frauen in das Schutz­gebiet zurückgebracht, außer einzelnen, die nach Indien transportiert und dort zusammen mit ihren Ehemännern interniert wurden.

In Daressalam wurden auf Grund des von dem englischen Ge- schwaderches im September 1916 mit dem Vertreter der Zivilver­waltung bei Besetzung der Stadt geschlossenen Abkommens die sämtlichen zu diesem Zeitpunkt dort befindlich gewesenen Deutschen belassen. Lediglich die in militärpflichtigem Alter stehenden aber tatsächlich dienstuntauglichen Deutschen wurden zeitweise auf