Teil eines Werkes 
Bd. 2, [H. 4-6] (1907) Der Hottentottenkrieg
Entstehung
Seite
186
Einzelbild herunterladen
 

186

Der Hottentottcnkrieg.

Anlage 1.

Proklamation

des Generals v. Trotha an das Volk der Hottentotten

vom 22. April 1905.

An die aufständischen Hottentotten.

Der mächtige, große deutsche Kaiser will dem Volk der Hottentotten Gnade gewähren, daß denen, die sich freiwillig ergeben, das Leben geschenkt werde. Nur solche, welche bei Beginn des Aufslandes Weiße ermordet oder befohlen haben, daß sie ermordet werden, haben nach dem Gesetz ihr Leben verwirkt. Dies tue ich Euch kund und sage ferner, daß es den wenigen, welche sich nicht unterwerfen, ebenso ergehen wird, wie es dem Volk der Hereros ergangen ist, das in seiner Verblendung auch geglaubt hat, es könne mit dem mächtigen deutschen Kaiser und dem großen deutschen Volk erfolgreich Krieg haben. Ich frage Euch, wo ist heute das Volk der Hercros, wo sind heute seine Häuptlinge? Samuel Maharero, der einst Tausende von Rindern sein eigen nannte, ist, gehetzt wie ein wildes Tier, über die englische Grenze gelaufen; er ist so arm geworden wie der ärmste der Feldhereros und besitzt nichts mehr. Ebenso ist es den anderen Großleuten, von denen die meisten das Leben verloren haben, und dem ganzen Volk der Hcreros ergangen, das teils im Sandfeld verhungert und verdurstet, teils von deutschen Reitern getötet, teils von den Owambvs gemordet ist. Nicht anders wird es dem Volk der Hottentotten ergehen, wenn es sich nicht freiwillig stellt und seine Waffen abgibt. Ihr sollt kommen mit einem weißen Tuch an einem Stock mit Eueren ganzen Werften, und es soll Euch nichts geschehen. Ihr werdet Arbeit bekommen und Kost erhalten, bis nach Beendigung des Krieges der große deutsche Kaiser die Verhältnisse für das Gebiet neu regeln wird. Wer hiernach glaubt, daß auf ihn die Gnade keine Anwendung findet, der soll auswandern, denn wo er sich auf deutschem Gebiet blicken läßt, da wird auf ihn geschossen werden, bis alle vernichtet sind. Für die Aus­lieferung an Ermordung Schuldiger, ob tot oder lebendig, setze ich folgende Be­lohnung: Für Hendrik Witboi 5000 Mark, Stürmann 3000 Mark, Cornelius 3000 Mark, für die übrigen schuldigen Führer je 1000 Mark.