Schluß.
Wer wirtschaftliche Studien über ein großes Kolonialgebiet der Öffentlichkeit übergibt, hat zwar nicht formell die Pflicht möglichster Vollständigkeit, aber der Leser hat doch eigentlich ein Recht darauf, zu verlangen, daß man ihn tunlichst über alle wichtigen Fragen unterrichtet. Deshalb war auch mein Ziel ursprünglich wesentlich weiter gesteckt. Ich wollte über Arbeiterverhältnisse, über Ver- kehrspolitik und Verkehrswege, über Zoll- und Finanzwesen, über Schwächen und Vorzüge unserer kolonialen Verwaltungspraxis, über Kredit- und Geldwesen meine Anschauungen in besonderen Abschnitten zusammenfassen. Wenn es vorläufig unterbleibt, so geschieht es, weil der Amfang dieses Buches schon weit über das verabredete Maß hinausgewachsen ist, und weil ich den Wunsch des Lerrn Verlegers nach beschleunigtem Abschluß der Arbeit als berechtigt anerkennen muß.
Äbermäßige Inanspruchnahme meiner Zeit durch parlamentarische und Berufspfiichten, leider auch zeitweise schwere Erkrankung haben mich an schnellerer Arbeit verhindert. Ich muß mir deshalb manches, was nur verstreut und andeutungsweise in anderen Kapiteln erwähnt wurde, für spätere Bearbeitung vorbehalten, hoffe aber doch, daß das Gebotene genügen wird, um das Arteil zu rechtfertigen, das ich mehrfach in öffentlichen Vortrügen ausgesprochen habe, daß Deutsch-Ostafrika ein wirtschaftlich