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Hafenkolonien und kolonieähnliche Verhältnisse in China, Japan und Korea : eine kolonialpolitische Studie / von Ernst Grünfeld
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Die Exterritorialität der Fremden hängt nirgends mit dem Be­stehen der internationalen Niederlassungen zusammen, wohl aber hat sie dieselben Ursachen. So wie die alten Niederlassungen der italienischen Städte und anderer Staaten in den Häfen des Mittel­meeres, so stellen auch die Niederlassungen und Konzessionen eine Betätigung des Personalitätsprinzips dar, das sich auf dem Gebiet der Verwaltung ebenso wie auf dem der Rechtspflege dort Geltung verschafft, wo zwei verschiedene Kulturen zusammenstoßen und wo die Bürger hochstehender christlicher Staaten Länder betreten, deren Verwaltung und Rechtspflege ihren Ansprüchen nicht genügt 1 ).

3. Verwaltung und Finanzen.

Es kann hier nur auf die Verwaltung der wichtigsten Nieder­lassungen eingegangen werden, da die kleineren ja ohne allgemeines Interesse sind.

Die bedeutendste ist die internationale Niederlassung in Schang­hai. Ihre abwechslungsreiche Geschichte, die nun schon über ein halbes Jahrhundert zurückreicht, spiegelt sich auch in der Entwick­lung der Verwaltung wieder. Als es nur eine englische Niederlassung gab 2 ), führte der englische Konsul die Gemeindegeschäfte unter Mit­hilfe dreier von ihm hierzu ernannter Kaufleute, die er später auch, aus den ansässigen Amerikanern wählte. Dieser Beirat hatte sich namentlich der Straßen und Landungsbrücken anzunehmen. Die Ausgaben, die sehr unerheblich waren, wurden durch Kaiabgaben gedeckt. Für den Sicherheitsdienst sorgten Chinesen und Eng­länder gleichzeitig, da jene, die eigentlich allein dazu verpflichtet waren, ihrer Aufgabe nicht genügend nachkamen. 1854 trat auf

Schanghais Fremdenniederlassung im Namen des Handels Neutralität verlangte und alle Zu­widerhandelnden mit Ausweisung und Verhaftung bedrohte.

*) Unter dem von mir gesammelten Material ist mir mit Bezug auf Schanghai be­sonders ein unvollendetes Manuskript eines Buches über die Verwaltung Schanghais von größtem Werte, das von dem verdienstvollen Herausgeber des »Ostasiatischen Lloyd«, Herrn C. Fink, stammt. Er stellte es mir zur Verfügung, da er augenblicklich nicht in der Lage ist, daran weiter zu arbeiten. Ich hoffe, daß er aber dennoch das begonnene "Werk zu Ende führen wird, denn es fehlt an einem tüchtigen deutschen Buch über Schanghai, zu dessen Abfassung Herr Fink so ausgezeichnet befähigt wäre.' Ein größeres Geschichtswerk über Schanghai ist vom Stadtrat dem Engländer Lanning, der übrigens nicht Berufshistoriker ist, in Auftrag gegeben. Da dieser aber nicht deutsch versteht, ist zu befürchten, daß seine Darstellung lückenhaft bleibt.

2 ) Da ich im vorigen Abschnitt die unklare Rechtsgrundlage der ersten Ansiedlung in Schanghai auseinandergesetzt habe, ist es nun nicht mehr angebracht, sie eine Kon­zession zu nennen.