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Das überseeische Deutschland : die deutschen Kolonien in Wort und Bild / nach dem neuesten Stand der Kenntnis bearb. von Hutter ...
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I. Die Erwerbung

er Vertrag zwischen Preußen und China vom 2. September 1861, durch welchen dem Königreich Prenßeu der Handel mit China in gleicher Weise wie England und einigen anderen Staaten erschlossen wurde, bildet den Beginn eines in kommerzieller Beziehung für ganz Deutschlaud hochwichtigeu Zeitabschnittes. Hier bot sich ein reiches Absatzgebiet für unsere Waren, aber auch nicht minder ein großer Markt mit wertvollen Gütern zur Ausfuhr. Der deutsche Handel gewann rasch eine gewaltige Bedeutung und nimmt heute iu Ostasien die zweite Stelle ein. Die stetige Zunahme des deutschen Handels ließ es schon seit geraumer Zeit wünschenswert erscheinen, einen eigenen, mög­lichst auch uuter deutscher Verwaltuug steheudeu kommerziellen Stützpunkt zu erwerben. Bis zum Beginn des chinesisch-japanischen Krieges waren die deutschen Kaufleute auf die Gastsreuudschaft der eigeue Niederlassuugeu be- sitzeudeu Nationen (meistenteils Englands) angewiesen, die ihnen übrigens auf das bereitwilligste gewährt wurde. Aber gerade jeuer Krieg hatte dar­getan, daß es für die weitere Eutwicklung uuferes Handels dringend nötig sei, eigene Handelsniederlassungen zu besitzen. Zunächst wurde mit der Grün­dung deutscher Niederlassuugeu iu einigen Vertragshäfen begonnen, in gleicher Weife, wie dies seitens der Engländer, Frauzvseu uud Amerikaner schon früher geschehen war. Bald zeigte sich, daß damit dem deutschen Handel nur weuig gedient war, er bedürfte vielmehr eiues Platzes, der in erster Linie deutsch war uud unter deutscher Verwaltnng ftaud, iu ähnlicher Weise wie Hongkong für England den Ausgaugspuukt für die englischen Handelsinteressen in Ostasien bildet. Anfangs war daran gedacht, einen Bertrngshafeu, etwa Amou, für Deutschland zu erwerben? von diesem Plaue wurde aber bald Ab- staud geuomweu, da die iu deu BertragShäfeu ausässigeu audereu Natiouen voraussichtlich bedeutende Schwierigkeiten bei einer derartigen Besetzung ge­macht haben würden. Auch sprach speziell gegen Amvy, daß desseu Hinter­land iu kommerzieller Beziehung geriugwertig war. Dagegen schieu deu an einen solchen Handelssti'itzpnnkt zu stellenden Auforderuugeu uach grüud- licheu Uutersuchuugeu die Kiautschoubucht am besten zu geuügeu. Diese verhält- nismäßig geschützte Bucht ist selbst für die tiefgehendstell Schiffe zugäuglich uud hat ein als Absatzgebiet aufnalnuefähiges, für Ausfuhr aber ein uameutlich an Kohleu reiches Hinterland, dessell Erschließung die Geländeverhältnisse be­sonders begünstigen. Gleichzeitig war hier die Möglichkeit gegeben, die zum Schutze des Handels nötigen maritimen Anlagen zu schaffen und der im