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jüngsten, schwer errungenen Kolonie. Wen» der Verfasser deo ersten Abschnittes in diesem Werke siir >!awernn „(Geduld" enlpsiehlt, dann warne ich für Sanwa vor llberstnrzmtg und allznknhner llnternehninngslnst. Auch Santva mitß langsam und vorsichtig erschlvsseit iverden.
IV. Schlußwort
Nach Abschluß dieses Beitrags zu den? kolonialen Werke erfolgte der langersehitte ll rtei lsprit ch des Königs ^7skar von Schivedeil in der Entfchä di gungsfrage für die auf Seite 628—6.W knrz gefchilderten letzten Wirren auf Sanwa. Jene ganze kritische Zeit mit all ihren persönlichen, politischen und rechtlichen Verstößen, sowie deren brntale Ansartnngen und weitereu Wirkungen hat durch deu königlichen Schiedsspruch eiue für die deutsche Sache und deren Vertreter ehrenvolle Wiirdignng erfahren Der königliche Schiedsrichter hat auf Gruud der ihn: von den drei Mächten eingereichten Akten und Darstellungen über die strittige» Punkte und rechtlichen Differenzen unterm 14. Oktober erkannt,
„das; die iu Frage stehende militärische Aktion, d. i. die Znrnckhvlnng der Malietvaanhänger nnd die Verteilung von Waffen und Munition unter sie, die Beschießung, die kriegerischem Maßnahme,! nn Land nnd die Behinderung deS sreien Straßenverkehrs uicht als gerechtfertigt betrachtet werden kann, nnd daß deshalb Ihrer Britannischen Majestät Regierung und die Regierung der Vereiuigteu Staateu nach Maßgabe des Abkommens vom 7. November 1899 für die Verluste verantwortlich sind, welche durch die erwähnte militärische Aktion herbeigeführt find." Diese Kritik ihrer verlustreichen (Lrdnldnngen ist für die damals beteiligten Deutschen zwar sehr ehrenvoll und ersrenlich, aber doch nur eiue sehr geringe verspätete Genugtuuug und Entschädigung für die schweren Krän- kuugeu ihres nationalen Bewußtseins und ihrer stark erschntterten Standesund Besitzinteressen, die sie nngesnhnt ertragen mußten.
Dem Versasser ist es eilte große Freude, mit diesem letzten Wort seiueu Beitrag schließen zu können und daran den Wunsch zu knüpfen, das; die objektive Beurteilung des letzten Aktes der langjährigen fomvanifchen Tragikomödie nicht nur deu beteiligten Regierungen eilte Lehre, sondern unsrer gesamteu Kvlonialpolitik uud ihrer C'ntsaltuug dienlich sein möge.