Australien.
Staatsverfassung: Die englischen Kolonien in Australien (Australasian) umfassen als wichtigsten Bestand den Australischen Bund (Commonwealth of Australia) und Neuseeland (The Dominion of New Zealand). Das früher zu Südaustralien gehörige, jetzt der Kontrolle des Bundes unterstehende Nordterritorium und der britische Teil von Neuguinea (Papua) bleiben als unwichtig hier außer Betracht.
Der am 1. Januar 1901 gegründete Australische Bund setzt sich aus den früheren Kolonien, jetzt Staaten, Neusüdwales, Victoria, Queensland, Südaustralien, Westaustralien und Tasmanien zusammen. Die gesetzgebende Gewalt des Bundes wird durch das Parlament ausgeübt, bestehend aus dem Generalgouverneur als Vertreter des Königs, dem Senat und dem Repräsentantenhaus. An der Spitze der exekutiven Gewalt steht der britische Gencralgouverneur und ein Bundesministerium. Bundeshauptstadt ist zurzeit Melbourne. In den einzelnen Staaten wieder Sonderparlamente (zumeist in zwei Kammern), Gouverneure und Staatsministerien. Neuseeland (The Dominion of New Zealand). Staatsverfassung: Gesetzgebende Gewalt: Gouverneur in Verbindung mit einem gesetzgebenden Rat und einem Repräsentantenhaus. Ausübende Gewalt: Der Gouverneur an der Spitze eines Staatsministeriums. Sitz des Gouverneurs ist Wellington.
Allgemeines, Lage, Sprache: Der Australische Bund umfaßt das Gebiet des Festlandes in Australien mitsamt der Insel Tasmanien; mit einem Flächeninhalt von 7 699 652 qlcm ist er etwa 14'/2 mal so groß wie das Deutsche Reich. Die Bevölkerung beträgt(1911) 4455000 Einwohner, d. h. kaum 0,6 Einwohner auf den Quadratkilometer.