Teil eines Werkes 
1 (1913) Die deutschen Kolonien und das überseeische Ausland
Entstehung
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Ekuador.

Staatsverfassung: Republik, bestehend aus 16 Provinzen und einem Territorium. Größe: 307243 c>Km, Einwohner­zahl: 1250000.

Landessprache: Spanisch, deren Kenntnis für den Kaufmann unerläßlich ist.

Handel: Hauptausfuhr: Kakao, Kaffee, Gummi, tierische und Pflanzenerzeugnisse, Gold, Silber und Mineralien. Aussichten: Die Aussichten für deutsche Kaufleute in Ekuador, besonders im Hochlande, Stellung zu finden, sind nur gering. Es empfiehlt sich, wegen der Fiebergefahr in der Küstenzone nicht im Dezember bis Mai einzutreffen. Verträge werden auf 4 Jahre bei Festsetzung von freier Aus- und Heimreise abgeschlossen. Ausrüstung: Für die Küstcnzone Tropenausrüstung, in den Hochebenen ist warme Kleidung und Regenmantel sehr angebracht.

Zoll: Das Gepäck der Reisenden ist zollfrei bis zum Gewicht von 100 Kilogramm für jede Person, sofern Reisende und Gepäck auf demselben Schiffe ankommen. Das Mehrgewicht ist zollpflichtig. Unter Reisegepäck sind die für den persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände zu verstehen, wie Kleider, Schuhzeug, Betten, Reitzeug, Waffen, und die für den Reisenden zur Ausübung seines Gewerbes notwendigen Werkzeuge, auch wenn sie noch nicht gebraucht sind.

Nach dem Zolltarif bezahlen: 25 Centavos für das Kilogramm: Teppiche, Vettsäcke von Baumwolle, Flachs oder Jute, Wirkwaren aus Baum­wolle oder Leinen;

50 Centavos für das Kilogramm: Gegenstände aus wollenem Wirkstoff, genähte Kleider aus Baumwolle, Regen- und Sonnenschirme ohne Beimischung von Seide; 1 Sucre für das Kilogramm: Kaschmir und Tuchaus Wolle,