Argentinien.
Staatsverfassung: Bundesrepublik, ähnlich wie die Vereinigten Staaten von Amerika. Sie setzt sich zusammen aus der Hauptstadt Buenos Aires, 14 Einzelstaaten (^Provinzen genannt) mit selbständiger innerer Verwaltung'und 10 Territorien.
An der Spitze steht ein auf 6 Jahre gewählter Bundcs- präsident (Sitz Buenos Aires). Gesetzgebende Körperschaften sind Senat und Deputierteukammer.
Größe: 2950520 qkin. Einwohnerzahl: 7 500000. Landessprache: Spanisch, deren Kenntnis für den Kaufmann unerläßlich ist.
Ausfuhr: Weizen. Mais, Leinsamen, Mineralien, Q»c- brachoholzertrakt, Vieh, Fleisch, Fleische,rtrakt, Häute, Wolle und andere tierische und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Ausrüstung: Eine besondere Ausrüstung ist nicht nötig. Die Mitnahme der Winterklcidung ist nicht zu vergessen. Zoll: Waffen, Schicßbedarf, Pferdegeschirr zahlen 50 v. H, des Wertes, Koffer, Mantclsäcke, Ledertaschen von mehr als 25 cm, Säcke aus Baumwollenstoffen, Schuhzcng, Strümpfe, Hüte, Mützen und Möbel zahlen 40, Wollen gewebe 30 und Baumwollcngewebe 20 v. H. des Werte.-. Kragen: Dutzend 1.25 S. Paar Manschetten: Dutzend 2 ^, Hüte aus Wollfilz 0.35 S, aus Haaren 1 Z. Zollfrei sind gedruckte Bücher im allgemeinen, sowie Möbel und Hausgeräte der Einwanderer (Zwischendeck und dritter Klasse), die deren Einrichtung darstellen. In der Negel gehen auch die Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände der Reisenden zollfrei ein.
Währung: In Argentinien herrscht gesetzlich die Goldwährung (1 Peso ---- 4 M), doch dient als Zahlungsmittel, abgesehen von Nickel- und Kupfermünzen (1, 2, 5 und 10 Centavos), ausschließlich Papiergeld, das Zwangskurs