Teil eines Werkes 
1 (1913) Die deutschen Kolonien und das überseeische Ausland
Entstehung
Seite
127
Einzelbild herunterladen
 

Belgisch-Kongo.

Staatsverfassung: Belgische Kolonie unter einem Eeneral- gouverneur (Sitz in Vom«), eingeteilt in 12 Distrikte. Lage, Einwohnerzahl, Klima: Die Kolonie umsaht das gesamte Flußgebiet des Kongo und berührt die Westküste Afrikas nur an der Mündung des Kongo, sie ist 2265000 hkm groß und hat etwa 20 Millionen Ein­wohner, darunter 3400 Weiße (70 Deutsche).

Das Klima ist mit Ausnahme des Südens Katangas ungesund, rein tropisch mit geringen Wärmeschwanknngen, Regenhöhe steigt von der Küste nach dem Innern, zwei Regenzeiten; im Innern nach dem Äquator zu ist kaum ein Monat regenlos. Hohe Luftfeuchtigkeit. Landessprache: Französisch.

Handel: Haupteinfuhr: Tertilwaren, Lebensmittel, Maschinen, Eisen und Eisenwaren, Spiruuosen, Schiffs­material, Waffen und Schießbedarf. Hauptausfuhr: Kautschuk, Elfenbein, Kokos, Gold, Palmöl, Kopal, Kakao.

Der Handel mit Elfenbein, Feuerwaffen, Pulver und Spiritussen unterliegt Beschränkungeil, Verkauf und Ab­gabe von destillierten alkoholischen Getränken an Ein­geborene ist verboten.

Anstellung- Dreijähriger Vertrag, 1500, 1800, 2100 M bei freier Wohnung, Verpflegung, Wäsche und Bedienung, freie Aus- und Heimreise. Ausreise ohne festen Vertrag nicht ratsam,- wer ohne solchen die Kolonie betreten will, hat 400 M behördlich zu hinterlegen. Lebensunterhalt: 2000 M (ohne Wohnung). Tropenausrüstung erforderlich. Arbeitszeit: 7 bis 11, 2 bis 6. Sprachkenntnisse: Französisch; nützlich isr Portugiesisch. Währung: Belgische Frankwährung, 1 Frank 80 Pf. Zoll: Kleidungsstücke und Neisegeräte für den persönlichen Gebrauch der Reisenden sind zollfrei.

Entfuhr von Spirituosen ist verboten. Das Tragen von Feuerwaffen bedarf der Erlaubnis.