Teil eines Werkes 
1 (1913) Die deutschen Kolonien und das überseeische Ausland
Entstehung
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Lebensunterhalt: Monatlich etwa 150 bis 160 Dollar. Arbeitszeit: 8 Stunden.

Deutschtum: Zuständig das Kaiserliche Vizekonsulat in Sandakan.

Vritisch-Jndien.

Britisch-Indien, die Besitzungen Englands in Vorder- und Hinterindien, hat einen Umfang von 4,575 Mill. ykm und eine Bevölkerung von etwa 316 Millionen Köpfen, die sich aus den verschiedensten Bestandteilen (Hindu, Drawida, Tamulen, Mundavölker, Toda, Mongolen, Birmanen u. a.) zusammensetzt. Europäer leben in Vritisch- Jndien etwa 180000. Die wichtigsten Städte sind Bom­bay, Kalkutta, Madras, Haidarabad, Delhi, Lucknoro, Cawnpore, Benares, Karachi und Rangoon. Verfassung und Verwaltung: Das indische Kaiserreich Kaiser Indiens ist der König von Großbritannien und Irland ist in England dem Staatssekretär für Indien unterstellt, dem ein Rat zur Seite steht. Die Regierung in Indien liegt in den Händen des Eeneralgouverneurs, der von der Krone auf 5 Jahre ernannt wird, den Titel Vize­könig führt und dem ein ausführender und gesetzgeben­der Rat beigeordnet sind. Sitz der Regierung ist Delhi. Das Kaiserreich gliedert sich in die unmittelbar der britisch­indischen Regierung unterstehenden Provinzen und in die Eingeborenenstaaten, die zu England im Vasallen-, Schutz- oder Bundesverhältnis stehen und von ein­heimischen Fürsten unter englischer Aufsicht regiert werden. Im allgemeinen steht den Staaten nur die innere Ver­waltung zu.

Die Verwaltung der Provinzen ist keine einheitliche. Man hat zu unterscheiden: Provinzen unter

1. Governors: Madras, Bombay und Bengal. Diese Eovernors werden von der Krone ernannt und haben je einen gesetzgebenden und ausführenden Rat zur Seite. Die genannten Provinzen führen den Namen Präsidentschaften.