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Transvaal, die südafrikanische Republik : historisch, geographisch, politisch, wirtschaftlich / dargest. von A. Seidel
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Linunddreißigstes Kapitel.

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m Mai 1891 trat der neugeschaffene zweite Volks- raad zum ersten Male zusammen. Durch das Gesetz vom 23. Juni 1890 war ihm die Befugnis zuge­sprochen worden, auf dem Wege des Gesetzes oder des Be­schlusses in Zukunft zu regeln: Das Minenwesen, die Her­stellung und Unterhaltung von Fahr- und Poststraßen, das PostWesen, das Telegraphen- und Telephonwesen, den Schutz der Erfindungen, Muster, Fabrikmarken und des Ur­heberrechts, die Ausbeutung und Unterhaltung des Busch­werkes und der Salzlager, die Bekämpfung ansteckender Krankheiten, den Stand, die Rechte und die Verbindlich­keiten von Gesellschaften, Insolvenzen, den Civilprozeß und den Strafprozeß. Dazu kommen dann noch die Gegen­stände, die der erste Volksraad der Kompetenz des zweiten ausdrücklich überweist. Alle Beschlüsse des zweiten Volks- raads bedürfen indessen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung des Präsidenten bezw. des Ausführenden Raades.