9. Kapitel.
Mon der Einführung des Zweikammersystems bis zur Eröffnung der Eisenbahn von der Portugiesischen Grenze nach Pretoria.
urch eine Verfassungsänderung von: 23. Zum 1890^) wurde die gesetzgebende Gewalt in die Hände einer Volksvertretung gelegt, die aus einem ersten und einem zweiten Volksrat bestehen sollte, nachdem bis dahin diese Gewalt bei dem Volksrat geruht hatte. Der durch diese Verfassungsänderung geschaffene erste Volksrat besitzt genau die Machtbefugnisse des bisherigen Volksrates; die Befug-- nisse des zweiten Volksrates sind im § 27 des Gesetzes von: 23. Juni 1890 (1. Anhang) niedergelegt. Im großen und ganzen erscheint die hiermit eingeführte Teilung der Geschäfte in: Interesse der schnellen Erledigung derselben nicht unzweckmäßig, s'-)
Auch einen andern wichtigen Beschluß faßte der Volksrat in diesem Jahre, indem er die unverzügliche Inangriffnahme des Baues einer Anschlußbahn von: Vaalfluß über Johannesburg nach Pretoria anordnete und damit die Verbindung mit dem Freistaat herstellte.