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Bd. 2 (1889)
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Walter's Denkschriften über die afrikanische Kompagnie.

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und Dependentieu wirklich aufheben und cassiren, darbei auch die gauze Compagnie mit allen Effecten, Schiffen, Forten und Magnziueu in und außer Europa, so wie sie ohuedeme durch geschehene Abaudouuiruug au Höchstgemelte Seine Königliche Majestät als Sonverain und Ootro^a-nten ioso ^'ni'L verfallen ist, als ein umb Dero considerablen Forderuugeu willen verschriebenes Unterpfand, in oollen und absolutem Eigenthum, doch uuter ordentlicher Taxation nach Sich nehmen uud oor heimgefallen erklären; vorbehaltlich aller übrigen ^lÄtsnsionen und Aetionen, die an Höchstgemelte Seine Königliche Majestät aus oftgemeltem Transvort- Contract, Octroy, K^ver Oonventie. neuen Einrichtung und sonsten gegen das Corps der vorgemelten damaligen Actionisten insgesammt oder einige derselben en xm'tieulisr noch sollten oder möchten eoinpötirsn.

Urkundlich ist diese V6elg.rkl.ti0n auf Seiner Königlichen Majestät allergnüdigsten Befehl, mit Dero Königlichem Jnsiegel bedrucket, und daß dieselbe zu männiglichens Wissenschaft gebracht werden solle, besohlen worden.

Geben Potsdam, den 18. Mai 1711. (I. 8.)

Nr. 172. 1705

Walter's Denkschriften über die afrikanische Kompagnie, undi7i

Uom Jahre 1705 und 1711 (0. D.).> K. 65. 32 und 21.

^0. 1676, als Sr. Chur-Fürstl. Durchl. hochstseel. Andenkens mit der Krön Schweden im Kriege begriffen waren, haben Sie sich zum erstenmal der Seemacht bedienet und H. L6ll.jg.nrin Rg-ule als Rath uud Oirsetear 6-6llera.1 der Karins in Dero Dienst genommen. Derselbe hat von solcher Zeit an auf seinem Vorschub uud Oreäit, eiue gewiße Auzahl Schiffe «zcMpiret und mit Bcanschaften in See gebracht, auch gegen

1 Nm Wiederholungen zu vermeiden, sind hier zwei Denkschriften in eine Ur­kunde zusammengezogen, weil sie beide der Handschrift nach von demselben Ver­fasser herrühren. Die ältere R. 65. 21 umfaßt nur die Jahre 16921705, ist aber für diese Zeit, namentlich von 1694 an, ausführlicher und übersichtlicher, als die jüngere, welche sich über deu Zeitraum von 16761711 ausläßt; deßhalb ist sie eiu- geschobeu und der entsprechende Theil der jüngeren Denkschrift ausgelassen worden. Sie bi ginnt H,o. 1694 mit den Worten:zn der einen Partei und schließt mit dem Satze, welcher begründet, warum König Friedrich I. ans eine Wiedererstattung seiner Vorschüsse nicht zu hoffen hat. Die Abweichungen der jüngeren Denkschrift sind in den Anmerkungen angegeben.