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Nr. 141.
Hoffnung leben, es werde der Fürst zu Ostfriesland aus solchem und dergleichen zur Wollfahrt und Aufnahme Seiner Lande und Leute so sichtbarlich anzielenden lüonsiclerationen, welche Demselben bei Gelegenheit mit mehrerem zu revraesentiren, ein so nützlich Werk mehr zu befördern, als zu verhindern geneigt sein.
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und aufgedruckten Churfürstl. Jusiegel. So geschehen und gegeben zu Cleve, den 14./24. Zexteindr. 1692.
(gez.) Friederich Churfürst.
(I. 8.)
(gez.) v. OÄnoKelumn.
Deklaration der Art. 17 und 18 des OKkrois vom 14./24. September 1692.
Uom 9. Juli 1694.' R. 65. 18.
Friederich der III. Churfürst.
Unsern p. Wir haben Uns aus Eurer sud <Zato Embden den — nuMs an Uns abgestatteten unterthänigsten Relation mit mehreren reteriren laßen, welcher gestalt Ihr über den Inhalt des 17. und 18. ^.rtio. des den Interessenten der ^friesischen (üouivÄAnie in ^.o. 1692 verliehenen Ootrois Unsere eigentliche Intention zu wißen verlanget, ob nemlich nach Recht und Gewohnheit der Holländischen Ost- und West-Indischen (üoin- xa^nien in Eurem Oollegio oräirmrio von Rraesiäent und Bewindhabern, ungleichen in (üolle^io extraorä. von Neunen siinultg-nee und zugleich Voll- und Halbbrüder, Vater und Sohn, imgleichen volle Vettern sessionenr et vo-tum führen mögen.
Demnechst 2^ns wie und welchergestalt Wir es mit Unsers vireeteur Generals der N^rine, auch Unsers Bewindhabers Rauls eonrvaritione SMultg-nea in (üoUesio oräin. der Bewindhabere gehalten wißen wollen.
i Diese Deklaration ist durch ein Reskript, ä. ä. Köln, 27. März/6. April 1699 — R. 65. 23 — als „sud- st odreotieis erschlichen" aufgehoben und für die Zukunft die gleichzeitige Mitgliedschaft naher Verwandter bei der Generalversammlung zugelassen worden. In der Begründung wird gesagt, daß die entgegengesetzte Observanz nur bei den Justizkollegien gerechtfertigt sei, „damit nicht aus naher AnVerwandtschaft zu Beugung des Rechts contra tsrrium eollu3ioues entsprängen."