Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1889)
Entstehung
Seite
99
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Raule's Bestallung zum (?one>rg,1 -Oii-setsur äs Narins x'^

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für ein Königes Schiff neun Kanonschüsse, vor die holländische Admirals­flagge drei, vor xartieulisr holländischen Kriegesschiffen und der Rsxu- dli^us von Venedig aber keinen thun.

Im ^twqnirsn oder Überfallen sollen sie es wohl überlegen und tapfer fechten, damit Sr. Churf. Durchl. Reputation nicht gekränket werde; die dawider xsooirsn sollen ohne Gnade mit dem Tode abge­strafet werden.

ZUM ixeneial-viieeteui- Äe Ullrine mit Obersten-Rang.

vom 20. Februar 1681.

K. 9. e. 6. a. 1.

Wir, Friderich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Markgraf zu Branden­burg, Churfürst p., geben hiemit jedermänniglich, denen es zu wisseu nöthig, in Gnaden zu vernehmen: Demnach Wir die treue und nützliche Dienste, welche Uns Unser Rath und Ober-Schiffs-Oirsotsur LsnMriiir Rauls zu Krieges- und Friedenszeiten unterthänigst geleistet und deren Wir noch mehr von ihm gewärtig sein, gnädigst erwogen, daß Wir sowohl aus dieser (üonsiäsration, als auch damit er bei seinem unterhabenden See-Volke desto mehr Autorität haben möge, demselben anstatt des bisher geführten ?ra.säiea,t8 Ober-Schiffs-Virsetsur, nunmehr Unseres (^susra-l virsetsurs cls Karins gnädigst zugeleget, und ihn dazu bestellet haben: thuen auch solches hiermit also und dergestalt, daß er alle Unsere See­sachen nach der ihm bereits gegebenen Instruction, oder die ihm noch hiernächst gegeben werden möchte, führen und äiri^irsn, und dahingegen von jedermänniglich vor Unsern Rath und (^susral virsetsur äs Karins gehalten und rssxsetisrt, auch den Rang gleich denen Obristen vor dem Lrsn. ^uäitsur haben solle, und ob er zwar mit dem Gehalt, welches er jetzo hat, sich noch ferner zu vergnügen ausgelassen, so wollen Wir jedoch seine leistende Dienste bei vorfallender Gelegenheit in Gnaden er­kennen. Wornach sich jedermann zu achten. Urkuntlich p. Gegeben zu <M1n an d. Spree, den 20. I'sdr. 1681.

Nr. 50.

Kaule's Bestallung

1K81.

20. Februar

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