Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1889)
Entstehung
Seite
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Nr. 36».

und andere dependiren müßten. E. Ch. D. empfehle ich hiemit Gottes starkem Schutz unterthänigst und versterbe

Gnädigster Churfürst und Herr Euer Churfürstlichen Durchlänchtigkeit untertänigster treuest gehorsamster Diener

016V6, d. 7./17. 1676. ^V. ^V. Ll^xoil.

1677. Kr. 36».

' Mgust. Bestallung Raule's zum Oberdirektor in Seesachen.

Uom 2./12. August 1677. K. 9. «. «. a. 1.

Wir, Friderich Wilhelm, oon Gottes Gnaden, Markgraf zn Lrktnäen- dui-A, Churfürst tot. tit. geben hiemit jedermünniglich, denen es zu wisseu nöthig, in Gnaden zu vernehmen: Demnach Wir Leu^amiu Rlmls in tüouZiäerÄtiou seiner Uns geleisteten nützlichen Dienste und habenden Wissenschaft und ^a-vaeität in Seesachen schon vor einiger Zeit zu Unserem Rath und Schiffsdirecteur bestellet, ihm auch monatlich ein Gehalt von 100 Thlr. zugeleget; und er Uns dann seitdem seine Devotion und Treue vielfältig, auch noch neulich in dem letzt mit ihm unterm dato den 2. ^uA. aufgerichteten Vergleich bezeuget, da er über sich genommen, vier der größesten Schiffe nicht allein zwei Monat lang auf seine Kosten alleine in See zu halten, sondern Uns auch von den Preisen, welche dieselbe inuer solcher Zeit aufbringen werden, den dritten Theil zukommen nnd genießen zu lassen; daß Wir dannenhero und weil er auch sonst dem Feinde großen Abbruch gethan, bewogen worden, ihn zum Ober-Vireetoren Unserer Seesachen zu bestellen und das bisher gehabte Gehalt von 100 Thlr. monatlich mit 50 Thlr. zu verbessern, und ihm also monat­lich 150 Thlr. zuzulegen; gestalt Wir dann solches hiemit thuen, und Unserem v. Hoiäolcauixk anbefehlen, ihm, Unserem Rath und Ober- vireotoron solche 150 Thlr. monatlich, vom Lextoinoor an zu rechnen, auszuzahlen. Dahingegen wird oftgedachter Unser Rath und Ober-Directeur auf alles dasjenige, was zur Verbesserung der Schiffahrt und der L!oin- niöreion zur See dienet, gute Acht haben, Uns solches an Hand geben, uud befördern helfen. Zu Urkund p. Geben im Feldlager vor Stettin, den 2./12. ^uZ. 1677.