Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1889)
Entstehung
Seite
23
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Oktroi für eine brandenburgisch-ostindische Kompagnie.

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mühen, nachdem mir Gott so viel Lnnd und Leute gegeben, daß ich mit deren Regierung genug zu thun, auch mit denen Mitteln, die daher rühren, mich woll Vergnügen kan. Als ein getreuer Churfürst des Reichs aber hab ich dafür gehalten, daß dieses Werk woll nuzritirw, Ewer Kayserl. Maytt. unterthänigst fürgetragen und deßen Beförderung ge­suchet zu werden. Zumaßen ich dan auf erhaltene allergn. Resolution schuldigst und willig bin, Ewer Kayserl. Maytt., was weiter in der Sachen fürfallen wird, allerunterthänigst zu erkennen zu geben und alles zu derselben hohen Oontsuto u. des h. Rom. Reichs allgemeiner Wol­fahrt äiriAiron zu helfen. Ewer Kayserl. Maytt. empfehle ich hiemit dein starken Schutz Gottes zu langwieriger glücklicher Regierung und aller hocherwünschten ^rosxkriwst, mich aber Derselben beharrlichen Kayserl. Gnade und Hulde. Geben auf meinem Schloß zu Cölln an der Spree -^o: 1650.

An die Rom. Kayserl. Maytt.

Ur. 10. 1651.

1». August

OKkroi für eine brandenburgisch-ostindische Kompagnie.

Uom 10. August 1651. «. XI. 130. (13).

Wir Fridrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Markgraf zu Branden­burg, des Heil. Rom. Reichs Erz-Cämmerer und Churfürst pp. Thun kund und fügen hiermit männiglich zu wißen: Demnach Wir Uns zurück erinnern, daß Uns verwichener Jahren, von etzlichen erfahrnen und nam­haften Leuten an die Hand gegeben worden, welchergestalt Wir in Un­sern an der Ostsee gelegenen Fürstenthumen und Landen, wie auch iu den benachbarten Hanse- und andern Städten an der Westsee, ein an­sehnliches Commercium auf die Indianische Länder, an allen Seiten des ^roxioi (üanori, aufrichten und stabiliren könnten, worzu Wir dann auch von unterschiedlichen des Heiligen Römischen Reichs Gliedern nnd Unterthanen, wie nicht minder von anderer benachbarten Orter Jngeses- senen zu mehrmalen gebührend angemahnet und ersuchet worden,

Und Wir uach reifer Erwegung des Werks mit allen dessen Umö- ständen nicht anders befinden können, als daß solches, wann es ordent­lich uud wol angefangen würde, gereichen tonte zu Gottes des Aller­höchsten Ehren, zu Ausbreitung der seeligmachenden Erkenntnüs Unsers