Verlag von Emil Roth in Giessen.
Institutionen des Völkerrechts.
Ein kurzgefasstes Lehrbuch des positiven Völkerrechts in seiner geschichtlichen Entwicklung und heutigen Gestaltung. Von Dr. Karl Gareis,
Geh. Justizrat und oid. öff. Professor der Rechte an der Universität Königsberg i. Pr.
Zweite Auflage, neu durch ge arbeitet.
Gr. 8 °, XII, 820 Seiten. Antiqua-Schrift.
Preis: broch. M. 5 .—, in Calicoband M. 6 .—.
Das Work enthält nicht ein utopistlschos, sondern nur |>osltires, geltendes Völkerrecht, und zwar in der Ausdehnung, wie dassolbe den Juristen und Vorwaltungsbeamten bekannt sein muss, abor auch anderen Gobüdeion, wie Wahlkonsuln, exportierenden odor importierenden Kaufleuton, Geschäfts- und Korschungsrei-.endon u, s. w. zugänglich soin soll. Auf die den internationalen Ver- kolir hotreifenden deutschen Gesetze und Vorordnungen ist besondere Rücksicht genommen und auch in dieser Hinsicht der neueste Rechtszustand dom Buche zu entnehmen. Im Wortlauto mit- gotoilt sind darin dio Genfer und rtio Petersburgor Konvention, der Berliner Orientantrag von 1878, der Berliner Afrikavertrng von 1885 und die Resultate der Haager Friedenskonferenz ira Sommer 1899: die Konvention über das Schiodscoricht, dio ilbor die Anwendung der Prinzipion der Genfer Konvention auf don Seokriog und die Über Regeln des Landkriogsrechts; dem Woitlaute diesor Konventionen sind die drei dazu gehörigen Haagor Deklarationen beigolügt. Wie diose Beschlüsse, so sind auch die grossnrtigen Nouorungen auf dem Gobiete des internationalen S an i tä t s wesens und des europäischen liisonbahnvorkohrsrochls. fernor dio neueste Gestaltung des Konsulatsrechts und dor internationalen ßechtshülfo auf das Eingohendsto berücksichtigt.
Inhaltsübersicht.
Einleitung. §§ 1—12. — Allgemeiner Teil. I. Abschnitt. Die Subjekte des Völkerrechts. §§ 18—IG. — II. Abschnitt. Die Objekte des Völkerrechts. S§ 17— 21 . — III. Abschnitt. Die Entstehung, Aenderung und Aufhebung völkerrechtlicher Befugnisse. Besonderer Teil. Dio völkerrechtlichen Befugnisse clor Staaten. (A. Materielles Völkerrecht.) I. Buch. Die durch allgemeine Normen (jus inter gentes commune) geschützten Staatsinter- essen. 1. Kapitel. Die Grundrechte der Staaten. §§ 24—28. — II. Kapitel. Die völkerrechtliche Stellung der Staatshäupter. §§ 29—33. — III. Kapitel. Die internationale Rechtsstellung der völkerrechtlichen Magistraturen. §§ 34—52. — IV. Kapitel. Die internationale Stellung der Staatsangehörigen. §§ 53—57. — Normen im Interesse des internationalen Verkehrs der Staatsangehörigen. §§ 58—68. — V. Kapitel. Die internationalen Rechte in Bezug auf das Staatsgebiet. §§ 69—71. — II. Buch. Besondere (Vertrags-) Normen (jus inter gentes particulare). I. Kapitel. Notwendigkeit und Wirksamkeit der völkerrechtlichen Verträge. § 72. — II. Kapitel. Arten der völkerrechtlichen Verträge. § 73. — III. Kapitel. Garantien der völkerrechtlichen Verträge. § 74. — IV. Kapitel. Endigung der internationalen Vertragsvcrbindlichkcitcn. § 75. — (B. Formelles Völkerrecht.) III. Buch. Rechtsnormen im Verfahren zum Schutze streitiger internationaler Interessen. I. Kapitel. Die völkerrechtlichen Streitigkeiten. § 76. — II. Kapitel. Das friedliche Verfahren. §§ 77—78. — III. Kapitel. Das gewaltsame Verfahren (Kriegsrecht). §§ 79 — 81. — IV. Kapitel. Völker- vechtliche Regeln der Kriegführung. §§ 82—85. — V. Kapitel. Kiiegsver- träge. § 86. — VI. Kapitel. Dio Neutralität. 87—89. — VII. Kapitel. Die Beendigung des Krieges. § 90. ■— Anhang I. Genfer Konvention von 1864. II. Petersburger Konvention von 1868. III. Berliner Vertrag von 1878. IV. Berliner Gcneralakto von 1885. V. Haager Friedenskonferenz von 1899. — Sachregister.