Vorwort.
Als die erste. Auflage dieses nun in ganz anderer Gestalt erscheinenden Buches entworfen wurde, hatte das Deutsche Reich eben erst angefangen, sich mit Kolonialpolitik zu befassen; im Jahro 1880 handelte es sich bei der Herausgabe der ersten Auflage dieses Buches nur um eine äusserliche Zusammenstellung der die einzelnen Schutzgebiete des Deutschen Reiches betreffenden Rechtsnormen, die Kaiser und Reich damals den jungen Unternehmungen gegeben, doch hielt ich schon damals für notwendig, der Rechtsdarstellung eine kurze geschichtliche und statistische Notiz über jeden einzelnen Teil unseres damaligen Kolonialerwerbes voranzustellen, damit die Leser des Buches daraus sich doch wenigstens einigermassen darüber unterrichten können, für welche Teile der Erdoberfläche, welche Bewohner derselben und seit welchem Anlasso die aneinandergereihten Rechtsvorschriften bestimmt sind und gelten.
Inzwischen hat sich vieles geändert; unsere Kenntnis der deutschen Schutzgebiete hat sich ausgedehnt und vertieft, die Rechtsnormen für dieselben sind sacbgemäss weiter entwickelt und in der Form einheitlich gestaltet worden, zahlreiche Zeitschriften und Zeitungen belehren das Publikum ununterbrochen über Land und Leute unserer Schutzgebiete, die Theorie des Rechts derselben ist erfreulich aufgebaut — Meister hierin ist unstreitbar Professor Freiherr v. Stengel in München, dem die deutsche Rechtswissenschaft die eingehendste Behandlung der Rechtsverhältnisse unserer Schutzgebiete verdankt; unser Kolonialbesitz hat sich vermehrt, die Karolinen-, Palauinseln und' Marianen, das Gebiet von Kiautschou und samoanische Inseln sind hinzugekommen, schier unübersehbar