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Das Deutschtum in den Vereinigten Staaten in seiner Bedeutung für die amerikanische Kultur / von Albert B. Faust, Prof. an der Cornell-Univ.
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108 Drittes Kapitel: Deutscher Einfluß auf die materielle Entwicklung usw.

stungen, daß hier eine besondere Begabung der Deutschen vorlag. Als Brückenbauingenieure, Elektrotechniker, Zivil- und Bergbauingenieure haben die Deutschen wesentlich zur Vervollkommnung des Beförde­rungswesens und zur Entwicklung der Industrie beigetragen und durch ihren erfinderischen Geist die Kultur dauernd bereichert. In der Her­stellung wissenschaftlicher und musikalischer Instrumente herrschten die Deutschen vor. Sie führten die Kunst des Steindrucks ein und waren im Buchdruck nicht minder tüchtig. In chemischen Betrieben und in der Herstellung von Glas, Eisen und Stahl leisteten sie Vorzüg­liches. Als Seefahrer und Reeder schufen sie wertvolle Verbindungen mit den Häfen des Auslandes, und unter den Führern in Handel und Gewerbe sind sie vielseitig und bedeutend vertreten.

KAPITEL IV.

POLITISCHER EINFLUSS DES DEUTSCHEN ELEMENTS IN DEN VEREINIGTEN STAATEN.

Das landläufige Urteil über die Beteiligung der Deutschen am po­litischen Leben in Amerika geht dahin, daß sie weit hinter dem zurück­bleibe, was man von einem so starken Bevölkerungsteil erwarten müßte. Einer eingehenden Prüfung hat man die Frage niemals unterzogen, doch ist es mehr als wahrscheinlich, daß eine solche die herrschende Meinung als irrig erweisen würde. In den knappen Grenzen, die unserer Darstellung gezogen sind, können wir nur andeuten, welche Wege eine genauere Untersuchung etwa einschlagen müßte.

Es ist möglich, daß der ungünstige allgemeine Eindruck zum Teil darauf beruht, daß sich die Deutschen in Amerika von Anfang an nie­mals zu den öffentlichen Ämtern gedrängt haben. Unter den Ansiedlern Germantowns wurde eine Wahl so häufig abgelehnt, daß man, um dem Mangel an Beamten abzuhelfen, die Weigerung eines Gewählten, sein Amt zu übernehmen, mit einer Geldbuße von drei Pfund belegte. Men- noniten und einige andre Sektierer machten hiergegen mit Erfolg ihre religiösen Pflichten geltend, andern aber wurde ohne stichhaltige Gründe die Verpflichtung zum öffentlichen Dienst nicht erlassen. So begegnen wir der Eintragung, daß Paul Wulff, der am 1. Dezember 1694 zum Stadtschreiber erwählt wurde, mit der gesetzlichen Strafe belegt worden