XX.
Santa Cruz (Las Palmas), den 4. September 1908. Einige Schlussfolgerungen. (Fortsetzung.)
B. Die Selbstverwaltung.
Im nächsten Jahre soll in Deutsch-Südwestafrika die Selbstverwaltung eingeführt werden. Bisher gab es dort keine Gemeinden und andere Selbstverwaltungskörper. Aber schon seit Jahren bestand bei den Schutzgebietsbewohnern der Wunsch, sich an den grösseren Plätzen zu öffentlichen Körperschaften, Gemeinden, zusammenschliessen, »die tatsächlich und rechtlich in der Lage sein sollten, im Rahmen der gegebenen Verhältnisse ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten.« Das gemeinsame Interesse führte zu zahlreichen freien Zusammenschlüssen, um durch vereinte Kräfte zu erreichen, was dem Einzelnen unmöglich war. Hierher gehören die verschiedenen Bezirksvereine, der Bürgerverein in Swakopmund, die Farmervereinigungen, die Wirtschaftsgenossenschaften usw.
Diese Zusammenschlüsse allein konnten nicht genügen, um die immer stärker und häufiger auftretenden gemeinschaftlichen Fragen der Einwohnerschaft zu lösen und das Verlangen nach einem Selbstverwaltungskörper wurde immer dringender, so dass die Regierung an eine Regelung herantreten musste.
Die Neuordnung der Dinge ist in eine günstige Zeit gefallen insofern als Dernburg den Wert der Mitwirkung der Bürgerschaft bei der Verwaltung in Britisch-Südafrika kennen gelernt hat. Hierauf ist wohl auch zurückzuführen, dass erfreulicherweise und entgegen der Befürchtung der Schutzgebietsbewohner der Entwurf, von dem nachstehend die Rede ist, voll und ganz des Staatssekretärs Zustimmung gefunden hat.
Selbstverwaltung in ihrem letzten Ziele ist gleichbedeutend mit verwaltungsrechtlicher und wirtschaftlicher Selbständigkeit. Dieses Ziel ist in Deutsch-Südwestafrika nicht mit einem Schlage