in Unmengen und werden von den alten beuten gewissenhaft befolgt; die jüngere Generation dagegen befreit sich mehr und mehr von diesen Überlieferungen.
45. Justiz der Hereros unter sich.
In Abwesenheit meines Mannes ließ ich eines Tages einen Streitfall durch den Kapitän Luther schlichten. Die Sache war folgende:
Durch Nachlässigkeit unseres Ruhhirten waren über Nacht einige Rinder auf der Weide verblieben. Am nächsten Morgen erzählte mir Anna, daß einer der Gchsen, die durch Lttapamoes Schuld im Felde geblieben waren, von einem „ZVolf" (Hyäne) geschlagen worden sei. Das verwundete Tier läge nicht weit entfernt. Ich kleidete die Rinder und mich rasch an und begab mich mit Axel, unter Führung zweier Hirten des Häuptlings Braradjo von Vtjihaenena, nach der bezeichneten Stelle. Auffällig erschien es mir, daß diese Leute mir fortwährend rieten umzukehren; allein der wunderschöne Morgen reizte mich zum Weitergehen. Nach etwa einer halben Stunde wiesen denn die beiden Leute auf eine durch große Blutlachen gekennzeichnete Stelle, wo anscheinend die Hyäne den Gchsen zuerst angefallen hatte. Dann mußte er noch eine Strecke weit gelaufen sein, wir konnten deutlich seine Spur erkennen. Zu meinem Erstaunen fanden wir beim Verfolgen der Spur den Ochsen abgezogen, das Fleisch, von dem nur noch wenig vorhanden war, zerteilt. Bald ersah ich an verschiedenen noch glimmenden Feuerstellen, daß hier in der Nacht ein großes Festessen abgehalten worden war. Es schien mir nun zweifelhaft, ob die Erzählung, eine Hyäne habe den Gchsen getötet, auf Wahrheit beruhe, und ich erteilte den Leuten den Befehl, Fleisch sowohl als Fell nach dem Hause zu tragen. Daran konstatierte dann Luther, den ich zum Beistand her-