worden ist. Existieren in Liberia heute doch etwa 14 deutsche Faktoreien einschließlich der Zweigstationen und 2 deutsche Kaffeepflanznngen, währeud die Engländer 2 Firmen, die Holländer eine ausweisen. Die Ausfuhr besteht hauptsächlich iu Palmöl uud Palmkernen, Kautschuk, Kaffee, Rotholz, Piassava uud Elfeubeiu uud zwar werden die Pflanznngs-Prodnkte größtenteils von den Eingeborenen in Kteinknltnren erzeugt; der Kaffeeban ist infolge der niedrigen Kaffeepreise im Weltmarkte letzthin sehr vernachlässigt worden. Eine amtliche Statistik ist nicht vorhanden, doch schätzt man den Gesamthandel auf etwa 10 Millionen Mark.
Die englischen Dampfer laufen mir Monrovia, die Wörmann-Dampfer außerdem regelmäßig auch Kap Mouut, Graud Bassa, Siuu uud Kap Palmas au.
Zum hiesigen „Geschäft" gehört auch die Arbeiter-Ausfuhr.
Das Deutsche Reich schloß gelegentlich der Verhandlungen über den Fall Koch mit Liberia eiueu Vertrag, wouach Kruleute für deu Plantagenbetrieb iu Kamerun für den festen Satz von 2 Dollars pro Kopf unter der Verpflichtung mehrjähriger Arbeitsdauer geworben werden können, Gouverneur vou Pnttlamer erwirkte im Januar 1898 persönlich in Monrovia auch die Erlaubnis, Soldaten für Kamerun iu Liberia anwerben zu dürfeu uud die liberische Regieruug übertrug das Ausfnhrmonopol für die afrikanischen Kolonien dem deutschen Kaufmann Hnmpelmayr. Diesen Kontrakt hob die Liberia-Regierung einseitig auf, erklärte im Februar 1898 die Ausfuhr vou Kru-Arbeiteru als Regieruugsmouo- pol uud bezeichnete als Generalagenten für dieses Geschäft die Hamburger Firma Wichers und Helm in Monrovia, welche dafür 7500 Dollar nnd ein Kopfgeld von 2 Dollars zahlt. Zu dieseu 2^ Dollars Regierungsgebühr tritt die Provision für die Agenten und um diese Werbespeseu so häufig als möglich erheben zu köuueu, hat mau die Dauer der Arbeitskontrakte auf eiu Jahr beschränkt; nnr die spanischen Plantagen auf Feruaudo Po haben das Vorrecht eines zweijährigen Arbeitskontrakts. Dieses Monopol hat natürlich eine Verteuerung der Löhne im Gefolge gehabt, wenn es auch hauptsächlich die Wey- uud Bassa-Juugeu betrifft uud weuiger die Kru, welche sich der Aktion der „^mki-iean msn" überhaupt zu entziehen wissen. Angeblich ist die Liberia-Re- giernng nicht geneigt, den im März 1903 ablaufenden Vertrag mit der Firma Wiechers und Helm zn erneuern, soudern beabsichtigt die Errichtung von einem Answanderungs-Nachweis iu Monrovia.
Was die Zulassnng fremder Gesellschaften iu Liberia anbelangt, so stehen die leitenden Kreise einer solchen meist mißtrauisch uud für ihre Selbständigkeit besorgt gegenüber, so gern man andererseits nnch fremdes Kapital heranzöge: aber dieses fremde Geld müßte in Form von liberischen Gesellschaften festgelegt werden.