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Innere Kolonisation in Neuseeland : mit 1 Kt. / Willi Plügge
Entstehung
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Dem ersten Ziel diente das Landgesetz von 1892, dem letzten die Grundsteuer und Ansiedlungsgesetzgebung. Nach den Gesetzen von 1892, 1903, 1907 war die Grundsteuer eine progressive, die mit dem unverbesserten Bodenwert wuchs und außerdem noch die Latifundien und den Absentismus mit einem besonderen Zuschlag bedachte.

Wo ein besonderes Bedürfnis bestand, wollte die Regierung durch Rückkauf (repurchase) Land von den gegenwärtigen Grundbesitzern erwerben, um es an bona-fide-Siedler zu vergeben, und zwar in der Form der Erbpacht. Also Ansiedlungsgesetzgebung zum Zweck der inneren Kolonisation ist der Inhalt dessen, was wir im folgenden An- siedlungspolitik nennen wollen, und diesem Zweck dienen die ver­schiedenen Ansiedlungsgesetze (Land for Settlements Acts), die seit 1892 erlassen worden sind, nämlich:

1. The Land for Settlements Act 1892,

2. 1894,

3. The Land for Settlements Amendment Act 1896,

4- .» » >> ,, ,, 1897,

5- » », . 1899,

6. The Land for Settlements Consolidation Act 1900,

7. The Land for Settlements Amendment Act 1901,

8- .. ,, ,, ,, ,, 1904,

9. The Land for Settlements Act 1908.

Eine Darstellung der neuseeländischen Ansiedlungsgesetzgebung erfordert zunächst ein kurzes Eingehen auf das Landgesetz 1892. Denn in ihm äußert sich nicht nur die Tendenz der Landpolitik der progressiven Regierung überhaupt, sondern es ist auch das juristische Fundament der Ansiedlungsgesetzgebung. Ferner muß auch kurz die Grundsteuer­gesetzgebung skizziert werden; denn sie dient durch ihr Ziel der Zer­störung des Latifundienbesitzes indirekt den Zwecken der inneren Kolonisation und kommt somit als ein bedeutendes Hilfsmittel der Ansiedlungsgesetzgebung in Betracht.

3. Das Landgesetz 1892 (The Land Act 1892).

Es war eines der ersten Gesetze der neuen progressiven Regierung und stellte zunächst nur die Verwirklichung eines schon seit Jahren betriebenen Unternehmens, nämlich der Kodifizierung der neuseelän­dischen Landgesetzgebung dar. Aber tatsächlich war es noch mehr,