Art der deutschen Kolonisation.
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sich hier auf Städtegründung beschränken; der Ritter ward Mundherr.
18. Art der deutschen Kolonisation.
Schoir dieser knappe Überblick zeigt, daß die deutsche Kolonisation uusereu östlichen Nachbarn keineswegs überwiegend oder gar ausschließlich mit dem Schwerte aufge- zwnngen worden ist, wie sie und ihre westlichen Freunde so gern den „teutonischen Kriegerhorden" vorwerfen, und wie es oberflächliche Deutsche leichtfertig nachbeten. Die Kolonisationsgebiete, die nicht deutschen Fürsteu unterstauden — und sie betragen weit mehr als die Hälfte der Siedlungslande —, habeu wegeit dieser Frage nie einen Tropfen Blut fließeit sehen. Von den übrigeu gilt, abgesehen von Brandenburg, Mecklenburg, Vorpommern und den Ordenslanden, das gleiche, und auch in diesen Landschaften kann nur im Ordensgebiet von andauernd durchgeführtem Zwang mit Waffengewalt die Rede sein. Der deutsche Kolonist wurde herbeigeholt, weil er ungleich größere Erträge versprach, weil er dem Boden mehr abzugewinnen wußte, die Landeskultur nach allen Richtungen zu heben verstand. Er kam als Ritter und Mönch, Bürger und Bauer. Klöster wurden gestiftet und Burgen gebaut, Städte gegrlludet und Bauernschaften ausgesetzt. An der Spitze der lcmobauenden Siedler standen Unternehmer (loeatorss), die gegen gewisse mäßige Gefalle und eigenen Besitz Leitung und Verantwortlichkeit übernahmen. Der Vorteil der neuen Siedlungsform war so unverkennbar, daß sie auch die altangesessene Bevölkerung in ihre Kreise zog. Städte wurden mit überwiegend oder gar ausschließlich slavischen Bewohnern zu deutschem Recht ausgesetzt, slavische Banern nach deutscher Ordnung ueu angesiedelt. Fürsten und Adelige eigneten sich die vornehmere und feinere Art an und gingen zn deutscher Sprache und Sitte
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