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4 (1913) Südwestafrika
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Die geschichtliche Entwickelung.

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spezielle Sondergebiete berücksichtigen, wie z. B. Tierkrank­heiten oder Fragen bestimmter Kulturen, oder da sie, soweit sie die natürlichen Lebensbedingungen des Landes behan­deln, tatsächlich nichts Neues enthalten.

Von älteren völlig selbständigen Untersuchungen auf die­sem Gebiete sind diejenigen des Grafen I. v. Pfeil, von F. v.Bülow, K.Dove, Sanderund K. Schwabe zu nennen denen sich in neuerer Zeit kaum noch andre anfügen lassen, da die Grundgesetze, nach denen sich die wirtschaftliche Ent­wicklung des Landes vollzieht, durch die früheren Arbeiten bereits festgelegt sind. Ihre Richtigkeit im einzelnen hat der tatsächliche Verlauf der Ereignisse, von nebensächlichen Ein­zelheiten abgesehen, denn auch immer wieder bestätigt. Volks­wirtschaftliche Maßnahmen, die natürlich durch die in der Natur gegebenen Bedingungen des wirtschaftlichen Lebens nicht oder nur wenig beeinflußt werden, sind namentlich von P. Rohrbach und von Külz zum Gegenstand von Unter­suchungen gemacht worden.

Die geschichtliche Entwickelung.

Südwestafrika ist das einzige von unsern größern Schutz­gebieten, das schon lange vor der Besitzergreifung durch Deutschland eine in gewissem Sinne einheitliche Geschichts­entwicklung kannte. Während das heutige Ostafrika und die jetzige Kamerunkolonie aus ganz verschiedenen, miteinander ehedem überhaupt nicht zusammenhängenden Eingeborenen­gebieten bestanden, ist das weite Siedluugsgebiet von Süd­west schon seit Menschenaltern in von niemandem bestrittenem Besitz der beiden Hauptvölker, der Ovaherero und der Naman, gewesen. Der durch Rasse und wirtschaftliche Stellung gleichermaßen bedingte Gegensatz zwischen ihnen, der sich zumeist in kriegerischem Sinne äußerte, gibt der Geschichte des Landes ihren Charakter bis nach der Hissung der deutschen