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Kolonialgeschichte / von Dietrich Schäfer
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Schiußbcmerkungen,

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an die Stelle des englisch-japanischen Bündnis-Vertrages von 19V2 ein neuer, über den früheren hinausgehender getreten. Er verpflichtet beide Mächte zu gegenseitiger Hilfe im Falle eines Angriffes, nimmt aber einen russisch-japanischen Krieg ausdrücklich von dieser Verpflichtung aus. Offenbar fühlt sich Japan den Russen, wenn es mit ihnen allein zu tun hat, ge­wachsen. Es rechnet, indem es das Bündnis abschließt, mit einer anderen Macht. Die Zeit beginnt, in der die Ereignisse auf der anderen Seite des Erdballes mindestens die gleiche welt­geschichtliche Bedeutung beanspruchen werden, wie die euro­päischen und atlantischen. Die Entscheidung, die über den Süllen Ozean fällt, wird auch alle atlantischen Staaten und Völker stark berühren. Und es ist ausschließlich und allein Kolonisation in den verschiedensten Formen, die diese Sachlage geschaffen hat.

S4. Schlußbemerkungen.

Rein utilitarische Betrachtungsweise, die ja im 19. Jahr­hundert so oft eine große Rolle gespielt hat und heute noch Geltung behauptet, hat denWert vonKolonien oft ausschließlich bemessen nach dein unmittelbaren, rechnungsmäßigen Vorteil, den sie dem Mutterlande bringen. Man hat besonders darauf hingewiesen, daß die Bndgets der großen Kolonialverwaltungen auch von reichen und produktionsfähigen Kolonien, häufig mit Defizits, zum Teil sehr beträchtlichen, abschließen, die das Mutterland aus seiner Tasche decken muß, nicht nur etwa französische Verwaltungen, wie die von Algier, sondern auch die britische und die niederländische für ihre indischen Kolonien. Man hat ferner bemerkt, daß bei dem heutigen Stande des internationalen Rechts es Handel- und schiffahrttreibenden Völkern wohl möglich sei, auch in fremden Kolonien ihrem Erwerbe mit Erfolg nachzugehen.

Dagegen ist zunächst zu bemerken, daß die Defizits, die be-