Schulen.
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Leben zu rufen. In den Haushalt für 1909 sind bereits entsprechende Summen eingestellt. Zu den Einrichtungskosten gewährt die chinesische Regierung einen einmaligen Beitrag von 40 000 ^ und zur Unterhaltung der Anstalten einen jährlichen von gleicher Höhe.
In Südwestafrika besteht seit dem 20. Oktober 1906 für die Kinder der weißen Bevölkerung (vom 6. bis 14. Lebensjahr) die allgemeine Schulpflicht zu Recht. Den kleinen Gemeinden fällt freilich die Bereitstellung der nötigen Mittel oft schwer. Infolgedessen gewährt das Schutzgebiet zu den Bau- und Einrichtungskosten namhafte Zuschüsse (1908: 280120 ^). Auch die Lehrkräfte werden gestellt. Benachbarte Ansiedlungen schließen sich zu einem Schulverbande zusammen. Weit entfernt wohnende Eltern geben ihre Kinder zur Beköstigung in die Lehrerfamilien. Für die Knaben ist fast in allen Schulen Handfertigkeitsunterricht (Schlosser-, Schreinerund Buchbinderarbeiten) eingeführt. Bis jetzt zählt Südwestafrika 10 Anstalten: Windhuk (2), Okahandja, Karibik, Swakopmund und Grootfontein (Nord), Maltahöhe, Gibeon, Keetmanshoop und Lüderitzbucht. Omaruru, Gobabis, Hohewarte, Aub und Warmbad treffen die ersten Vorbereitungen. In Windhuk ist eine Realschule in Entstehung begriffen, die ihren Schülern gleichfalls die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Heeresdienst vermitteln will.
Ostafrika besitzt je eine Schule für weiße Kinder in Daressalam, am Kilimandjaro (Moschi) und im Njassaland (Tandala). Samoa erfreut sich in Apia einer solchen Bildungsanstalt. In beiden Schutzgebieten wird dem Unterricht wie in Südwestafrika der Lehrplan einer deutschen Volksschule zugrunde gelegt. Tandala bereitet gleichzeitig für höhere Anstalten vor.
Achter Abschnitt. Handel.
Der Handel führt die Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Bergbaus und der Gewerbe dem Weltmarkte zu. Hierdurch erhält das Mutterland billige Rohstoffe. Die Schutzgebiete aber werden zur Gewinnung neuer Werte aufgemuntert. Außerdem steigert sich ihre Aufnahmefähigkeit für europäische Waren.
ANuG 290: Bartl), die Wirtschaft!. Verhaltn, uns. Schutzgcb, 7