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Unsere Schutzgebiete nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen: im Lichte der Erdkunde dargest. / von Christian Gottlieb Barth
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Vierter Abschnitt. Gewerbe.

in Warmbad stieß man auf ein Lager gediegenen Schwefels, das den Rückstand einer alten Quelle darstellt.

In späteren Zeiten dürften schließlich auch die zahlreichen Mine­ralwasser unserer Schutzgebiete, die heißen Quellen Südwestafrikas (Rehoboth 54,3^0 Aris, Windhuk 70« Aukeigas, Neu- Barmen 64» Omapju) und Ostafrikas (bei Kissaki, im Rufidjital, am Njassa, bei Mtagata, Jrungatscho und Majimoto) mit der Schwefelquelle bei Amboni (Tanga) für Heilzwecke von größerer Bedeutung werden.

Nach der Kaiserlichen Verordnung vom 27. Februar 1906 sind die Bodenschätze aller Art, von den edlen Metallen und Steinen bis hinab zu den nutzbaren Erden, dem Verfügungsrechte des Grund­eigentümers entzogen. Das Aufsuchen der Mineralien ist jedem Weißen erlaubt. Gut empfohlenen Prospektoren erstattet das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee die Reisekosten nach dem Hafen eines deutschen Schutzgebiets. Dem Reichskanzler steht die Be­fugnis zu, Sonderberechtigungen zum ausschließlichen Schürfen oder Abbauen für bestimmte Bezirke zu erteilen. Die Schutzgebiete erheben eine jährliche Feldessteuer (30 ^5 für den Hektar), sowie eine Förderungsabgabe von 1^4 °/o des Wertes der gewonnenen Mineralien vor ihrer Verarbeitung. Südwestafrika beansprucht 2 v.H.

Vierter Abschnitt. Gewerbe.

Bei den Eingeborenen handelt es sich gewöhnlich um handwerks­mäßig ausgeübtes Kleingewerbe. Großbetriebe sind bei ihnen äußerst spärlich vertreten. Sie finden sich nur da, wo die Einwirkungen einer höheren Kulturstufe Platz greifen, wie in Ostafrika und Kiautschou.

In Ostasrika entstanden unter arabischem und indischem Ein­flüsse am Pangani und Rufidji eine Anzahl äußerst einfach ein­gerichteter Zuckermühlen. Sie liefern den an der Küste allgemein beliebten, gelbbraunen Brosamenzucker. Durch Sklaven betrieben, beuten sie die Rohrbestände nur sehr unvollkommen aus. Im Jahr 1897 wollte daher ein großes deutsches Unternehmen, die Pangcmi- gesellschaft, an ihre Stelle treten. Eine Unzahl von Fehlern und Mißgriffen richtete aber das reich unterstützte Geschäftshaus völlig zugrunde, so daß die Araber und Inder nach kurzer Zeit gezwungen waren, ihre alten Zuckermühlen wieder in Gang zu setzen.

In Kiautschou handelt es sich um Olgewinnung und Seiden­weberei. Die Ölmühlen, von denen sich etwa 15 auf der Halb-