Hus den Erwerbungen der Kunstgewerblichen Sammlungen im Zabre 1908
von 6. Schaefer
ie Werke, die ein Museum der Nachwelt aufbewahrt, haben, soweit wissenschaftliche Forschung ihr Zweck ist, die Bedeutung von Urkunden; sie überliefern Tatsachen, an deren möglichst ungetrübter Erkenntnis die Gegenwart wie die Zukunft ein berechtigtes Interesse haben. Somit bedeutet jede Verschleierung oder Beeinträchtigung dieses ^atsachenbestandes einen Verlust an wissenschaftlichem Werte. Das gilt besonders für die wohlgemeinten Erhaltungsarbeiten, das Restaurieren jeder 5lrt, das früher auch in den Museen üblich war. Die alte IZemalung einer gotischen Holzplastik ist ein Stück ihres urkundlichen Wertes, die Herkunft eines Soldschmiedewerks, die 5und- umstände eines ?IotenschmucKs aus prähistorischer Zeit, der alte Originalrahmen eines (Zemäldes sind Tatsachen, die vielleicht unbedeutend erscheinen mögen, die aber im urkundlichen Werte des Werkes wesentliche Züge bilden und für die Forschung oft von ganz unerwarteter Bedeutung werden Können. Cin (Döbel, dessen Herkunft verschleiert, und das überdies durch die verschönernden Hände eines modernen, wenn auch noch so geschickten Tischlers gegangen ist, scheint heute Kaum noch einem Museum begehrenswert. Ls ergeht ihm wie einem (Zemälde, das vielleicht von der Hand eines berühmten Meisters stammt, am Lnde sogar seine Signatur trägt, und doch in seinen wesentlichen Zügen von anderer Hand übermalt wurde — Keine (Zalerie wird sich seiner freuen.
Besonders nahe lag diese unbewußte Zerstörung oder Verschleierung des urkundlichen Wertes der Kunstwerke im Sammelgebiet der Kunstgewerbe-Museen, in denen man sich vor dreißig fahren wohl gar einreden mochte, es Komme bei ihrem Besitz wenig auf diese historische Gewissenhaftigkeit, alles auf die vorbildliche „Schönheit" an. Ls ist bezeichnend,