Fig. 248. Südfront des Gerichtsgebäudes an der Osterthorstrafse. Klingenberg und Weber.
Das neue Cjerichtsgebäude und Untersuchungsgefängnis in Bremen.
Von H. Weber.
Nach langen und schwierigen Verhandlungen wurde im Jahre 1890 der Beschlufs von Senat und Bürgerschaft herbeigeführt, ein neues Gerichtsgebäude in Verbindung mit einem Untersuchungsgefängnis zu errichten. Nachdem durch ein Vorprojekt festgestellt war, dafs die Ansprüche der verschiedenen Behörden auf dem jetzt mit dem neuen Gebäude bedeckten Bauplatze erfüllt werden konnten, wurde noch im selben Jahre ein Wettbewerb ausgeschrieben. Die Grundlage für diesen Wettbewerb bildete ein Bauprogramm, welches in seiner meisterhaften Fassung ganz wesentlich zum Gelingen des Bauwerks beigetragen hat: Klar und bestimmt in seinen Forderungen liefs es doch den wettbewerbenden Architekten genügende Freiheit sowohl für die Gesamtanlage des Bauwerks, wie in der Erfüllung der Raumbedürfnisse für die vielen einzelnen Behörden, Verwaltungszweige und anderweitigen Zwecke. Diese Freiheit in der Raumverfügung war durch bestimmte Ansprüche bezüglich der einzelnen Raumgröfsen, Lichtverhältnisse, Verbindung der einzelnen Räume untereinander u. s. w. genau begrenzt, da bereits von den Verfassern des gedachten Bauprogramms erkannt war, dafs der verfügbare Raum eine allerdings ausreichende, aber in keinem Falle eine über das notwendige Mafs wesentlich hinausgehende Raumverwendung gestatte. Die Hauptaufgabe für den Architekten lag somit beim Entwurf des Planes in einem sorgfältigen Abwägen der einzelnen Raumgröfsen gegeneinander: Treppen-