DER AUFBAU
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Architekt: E- Gtloemeister hamipe EliQentLime-r; privat
Ein* haut« nur noch in der Struktur der StraOenanl age nachvollziehbar* Siedlung für ArOeitar- , dl« auf Grund eines Konkluejuniaver trage* zwischen Senat und gemeinnützigem Börner Bauver«m von 1889 satt 1888 straßenweise zügig erstellt wurde,
tOetne Re inen* inf amü hm+mmWr onrve Vorgfcrtcn , tetlunterkeUert, mit separatem Stallgeoeuoe an ruCkwart igem -E rs cnl le&ungsweg (Kohlenweg). Schlichte zweiachsige Putz Bs utsn. die aufler einen schmalen Sockel und einem hohen flachen Gesims lediglich schmal* Hohlkehlen um Fenster und Tür als Schmuckformen aufweisen. Von aen ursprungl ich fast 300 Gebäuden beben Krieg crt3 Wieder- aufoeu in oer. 50er und 6 Oer jähren nur 6 GeOBude in wtedererkenn- barem Zustand über 1 «Den (Bogen- strsüe 38, 36, Fneoenstraße 18, 20 sowie 28 - 34). Dieser Haustyp kann als Prototyp Oes Kleinsthauses bis weit in dta 3Cer janr* dieses jahrhunoeru angasenei
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U- a. Siedlung von wilh. Janicke an der GeesLstrab*/Rasteder str. für Gemeinnützigen Bremer Bslt-
sowi* o&s 1 von 1867
icrtel an oer Zietenstr
deputation Einzelheiten über Haustiefen, Vorgärten usw. festgesetzt hatte, erschienen beide bei dem für das Landgebiet zuständigen Baukommissar Bülck, der darüber in die Akte schrieb: „ Geschehen Bremen, den 30. August 1887 Stadthaus Bremen Nr. 28.
Es sistieren sich die Herren C. Papendieck und Smidt und erklären: Wir haben uns die Lage der Straßen nunmehr überlegt und bitten dieselbe wie sie jetzt mit Bleifeder in den Plan eingetragen als feststehend anzunehmen. Mehr als 2,0 m tiefe Vorgärten legen wir an der Planstraße nicht an, da solches nicht zu verlangen ist. Wir bitten um weitere Veranlassung, gez. Chr. Papendieck, Johann Smidt Bülck Baukommissar
Wenn nunmehr durch den Vermessungsbeamten der Plan, wie vorstehend gewünscht, geändert ist, wogegen keine Bedenken geltend zu machen sind, würde behufs Aufstellung des Kostenanschlages die Akte an die Wegebau-Inspektion zu übersenden sein. 30. 8. 87 gez. Bülck, Baukommissar"
Einem Verzicht auf den gesamten Vorgarten, dem die Baudeputation aufgrund der Maßgaben des Senats stattgeben wollte, stand allerdings der Wortlaut der Bauordnung entgegen.
Demgemäß dispensierten Baudeputation, Senat und Bürgerschaft die beabsichtigten Bauvorhaben von bestimmten Vorschriften. Dies wurde im Gesetzblatt vom 20. November 1887 bekanntgegeben. An diesen Straßen durfte nunmehr ohne Vorgarten gebaut werden.
Zwischenzeitlich fertigte die Baudeputation einen Kostenanschlag über die Bepflasterung und Kanalisierung der von den Herren C. Papendieck und Smidt in der Feldmark Walle beantragten Straßen an, der mit 37 800 Mark abschloß.
Bevor aber diese Straßenbauarbeiten beginnen konnten, mußten die Antragsteller mit dem Senat einen entsprechenden Vertrag
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