Industrie- und Handelskammer Kassel 21. 4.1981
An die
Aufbaugemeinschaft Bremen-Weser-Jade 2800 Bremen 1, Katharinenklosterhof 8-10
Betr.: Benutzung der Hochgaragen Sehr geehrte Damen und Herren,
in Kassel liegt hinsichtlich der Hochgaragen sicherlich eine Sonderstellung vor. Bis vor kurzem gab es zwei gebührenpflichtige private Parkhäuser, daneben einige städtische Parkhäuser, in denen jedoch keine Gebühren verlangt worden sind. In den privaten Parkhäusern war der überwiegende Teil der Stellplätze an Dauermieter vergeben, der kleinere Teil, nämlich Kurzparkplätze, wurde im wesentlichen voll ausgenutzt.
Seit Herbst vergangenen Jahres sind auch die städtischen Parkhäuser gebührenpflichtig geworden. Sie sind nach Einführung der Gebührenpflicht nur noch zu einem Teil belegt. Dies ist aber im wesentlichen auf die Eingewöhnungsphase zurückzuführen, möglicherweise auch auf die Höhe der Parkgebühren. Zur Zeit wird geprüft, ob die Parkgebühren gesenkt werden können. Es ist nicht auszuschließen, daß auch die Verteuerung der Benzinpreise dazu beiträgt, daß für Stadtfahrten der Pkw weniger benutzt wird. Die Tatsache jedoch, daß die Städtische Nahverkehrsgesellschaft nach wie vor zurückgehende Benutzerzahlen meldet, spricht dagegen.
Insgesamt können wir also keine konkreten Anzeichen dafür erkennen, daß die steigenden Benzinpreise dazu führen, daß weniger Pkw-Fahrten in das Stadtzentrum unternommen werden.
Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer Kassel Abteilung Handel Frei, Dipl.-Kfm.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel 5. 5. 1981 An die
Aufbaugemeinschaft Bremen-Weser-Jade 2800 Bremen 1, Katharinenklosterhof 8-10
Sehr geehrte Damen und Herr en,
auf Ihre Anfrage vom 14. 4. 1981 teilen wir Ihnen mit, daß in Kiel keine auffallenden Veränderungen in der Nutzung von Parkhäusern beobachtet werden konnten.
Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Kiel i. A.: Hamann
Industrie- und Handelskammer zu Köln
An die 2. 6. 1981
Aufbaugemeinschaft Bremen-Weser-Jade 2800 Bremen 1, Katharinenklosterhof 8-10
Betr.: Inanspruchnahme von Hochgaragen Sehr geehrte Herren!
Wir nehmen Bezug auf Ihr o. a. Schreiben. Nach unseren Feststellungen hat sich bisher eine verringerte Inanspruchnahme von Hochgaragen, bedingt durch die erhöhten Kfz-Kosten, noch nicht bemerkbar gemacht.
Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln In Vertretung: Assessor Nowak, Geschäftsführer
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