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Der Aufbau : Bürger und Stadt
Entstehung
Seite
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Aufbaugemeinschaft Bremen Bremen, 16. 12. 77

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Amt für Straßen- und Brückenbau Langenstraße 26/28 2800 Bremen 1

Betr.: Amtliche Bekanntmachung vom 19. 11. 1977 - Entwid­mung von Teilflächen der Bahnhofstraße und des Hill­mannplatzes zur Schaffung eines Fußgängerbereiches

Sehr geehrte Herren!

Wir erheben Einspruch gegen die Entwidmung in der beabsich­tigten Form und zum jetzigen Zeitpunkt. Die Gründe sind:

1. Für die Bahnhofsvorstadt ist es unverantwortlich, die Stell­plätze dem Besucherverkehr ersatzlos zu nehmen. Beim Hillmannplatz nur von Dauerparkern zu sprechen, entspricht nicht dem Tagesgeschehen. Diese Parker u. a. auf die Bürger­weide und andere Garagen zu verweisen, muß als ein gegen­über der Wirtschaft unerfreulicher Vorgang angesehen wer­den.

2. Die Versorgung der Geschäfte, Büros, Hotels, Gaststätten und der Wohnungen in den Handelshäusern muß auch in Zukunft täglich möglich sein, so wie es beim Wiederaufbau mit den Be­troffenen abgesprochen wurde.

3. Mit den neuen Plänen zur Gestaltung des Hillmannplatzes werden die Fußgängerströme einseitig zum Schaden der Bahnhofstraße und des Herdentorsteinwegskanalisiert". In der Stadtbaugeschichte gibt es zwei drastische Beispiele vom Untergang der HandelsstraßenBrautstraße und Wachtstraße" durch Umlegung der Verkehrsströme.

4. Die Birkenstraße muß zwingend von Ost nach West dem An­lieger- und dem übergeordneten Verkehr zur Verfügung ste­hen. An die Zusage von zwei Senatoren ist zu erinnern. Nach­dem der Bauherr für das Hillmann-Grundstück bekannt ist, muß zu Recht erwartet werden, daß auch die Anfahrt von links der Weser über die Birkenstraße von West und Ost möglich sein muß, um die StraßeAm Wall" und den Breitenweg nicht wei­ter zu belasten.

5. Der gestalterische Vorschlag für den Platz istunbremisch", d. h. wesensfremd aus der Sicht unserer Stadt, in Nachbarschaft der Wallanlagen und ist daher entschieden abzulehnen. Es muß bedauert werden, daß für solche unbremischen Pläne Steuergelder von ca. DM 1,6 Mill. ausgegeben werden sollen. Der Pressebericht inDie Zeit" vom 2. 12. 77 über die Neuge­staltung des Rathausmarktes zu Hamburg ist ohne Abstriche auf dieses Vorhaben übertragbar.

6. Die wirtschaftliche Leistungskraft aller Firmen in der Bahn­hofsvorstadt ist nur zu erhalten, wenn die baulichen Maßnah­men folgende Reihenfolge zwingend beachten:

a) Bau einer Hochgarage Philosophenweg. Die Ablösungsbei­träge stehen lt. Senatsbericht vor der Stadtbürgerschaft seit Jahren zur Verfügung. Warum wurde die Gemeinschaftsan­lage nicht schon gebaut? Der Hinweis auf den Bauherrn Hillmann-Center" kann nur als ein Ablenkungsmanöver gesehen werden, denn hier haben die gleichen Grunsätze zu gelten wie seinerzeit bei Horten, Bebauungsplan 700 (Drucksache 1/155, 3. 3. 1970)

b) Bau des Hillmann-Centers

c) Gestaltung des Hillmann-Platzes und der Bahnhofstraße.

7. Werden die Bedenken und die Reihenfolge des baulichen Ab­laufes nicht beachtet, kommen die Arbeitsplätze der Bahn­hofsvorstadt in beachtliche Schwierigkeiten. Bremen liegt be­reits heute unter dem Leistungsniveau von Oldenburg.

Umsatz/Kaufkraft - Kennziffer

Bremen-Stadt 116

Delmenhorst 1-26

Oldenburg 134

Osterholz 128

Verden 1.31

8. Die Schriftsätze und Resolution der Anlieger der Bahnhofsvor­stadt im Jahre 1974 anläßlich der Entwidmung von Teilen der Bahnhofstraße usw. sind Teil dieses Einspruches.

Berechtigte Planungsschäden werden bereits sichtbar. Es sollte sich nicht der Vorgang wie beim Bebauungsplan 1029 wiederho­len, wo nur rd. DM 101 000 - in die Deputations- und Bürger­schaftsvorlage eingesetzt wurden und inzwischen unseres Wis­sens über DM 1 Mill. für Planungsschäden einem Einspruch Erhe­benden gezahlt wurden. Zum Schluß wird noch einmal gebeten, dem Einspruch stattzugeben.

Mit freundlichen Grüßen Aufbaugemeinschaft Bremen

Arbeitskreis Bahnhofsvorstadt Vorstand Max Günter jun. Martin Kiefert G. Iversen H. Körte

J. Twisterling Dr. J. J. Lüning

NS: Es ist darauf hinzuweisen, daß der Fußgängerstrom vom Bahnhof kommend zu 80 % und mehr Berufstätige sind, die in der Stadtmitte ihren Arbeitsplatz haben. Diese erwarten mit Recht, daß im Interesse der Arbeitsplatzerhaltung die Stadtgemeinde überlegt ihre Investitionen vornimmt, was bei dem Einsatz von DM 1,6 Mill. für den Hillmannplatz sicherlich z. Z. nicht zutreffen wird.

Freie Hansestadt Bremen Bremen, 12. 1. 78

Senatskanzlei

An die

Aufbaugemeinschaft Bremen Katharinenklosterhof 8/10 2800 Bremen 1

Sehr geehrte Herren!

Im Auftrag von Herrn Bürgermeister Koschnick bestätige ich den Empfang Ihrer Eingabe vom 20. Dezember 1977 zu Entwidmung des Hillmannplatzes und Teiflächen der Bahnhofstraße zur Schaf­fung eines Fußgängerbereichs, von der der Senat inzwischen ge­mäß Artikel 115 Abs. 3 der Bremischen Landesverfassung Kennt­nis genommen hat.

Die Eingabe wird im Rahmen des Entwidmungsverfahrens von der Bauverwaltung geprüft und beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Tesche

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