Aufbaugemeinschaft Bremen Bremen, 16. 12. 77
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Amt für Straßen- und Brückenbau Langenstraße 26/28 2800 Bremen 1
Betr.: Amtliche Bekanntmachung vom 19. 11. 1977 - Entwidmung von Teilflächen der Bahnhofstraße und des Hillmannplatzes zur Schaffung eines Fußgängerbereiches
Sehr geehrte Herren!
Wir erheben Einspruch gegen die Entwidmung in der beabsichtigten Form und zum jetzigen Zeitpunkt. Die Gründe sind:
1. Für die Bahnhofsvorstadt ist es unverantwortlich, die Stellplätze dem Besucherverkehr ersatzlos zu nehmen. Beim Hillmannplatz nur von Dauerparkern zu sprechen, entspricht nicht dem Tagesgeschehen. Diese Parker u. a. auf die Bürgerweide und andere Garagen zu verweisen, muß als ein gegenüber der Wirtschaft unerfreulicher Vorgang angesehen werden.
2. Die Versorgung der Geschäfte, Büros, Hotels, Gaststätten und der Wohnungen in den Handelshäusern muß auch in Zukunft täglich möglich sein, so wie es beim Wiederaufbau mit den Betroffenen abgesprochen wurde.
3. Mit den neuen Plänen zur Gestaltung des Hillmannplatzes werden die Fußgängerströme einseitig zum Schaden der Bahnhofstraße und des Herdentorsteinwegs „kanalisiert". In der Stadtbaugeschichte gibt es zwei drastische Beispiele vom Untergang der Handelsstraßen „Brautstraße und Wachtstraße" durch Umlegung der Verkehrsströme.
4. Die Birkenstraße muß zwingend von Ost nach West dem Anlieger- und dem übergeordneten Verkehr zur Verfügung stehen. An die Zusage von zwei Senatoren ist zu erinnern. Nachdem der Bauherr für das Hillmann-Grundstück bekannt ist, muß zu Recht erwartet werden, daß auch die Anfahrt von links der Weser über die Birkenstraße von West und Ost möglich sein muß, um die Straße „Am Wall" und den Breitenweg nicht weiter zu belasten.
5. Der gestalterische Vorschlag für den Platz ist „unbremisch", d. h. wesensfremd aus der Sicht unserer Stadt, in Nachbarschaft der Wallanlagen und ist daher entschieden abzulehnen. Es muß bedauert werden, daß für solche unbremischen Pläne Steuergelder von ca. DM 1,6 Mill. ausgegeben werden sollen. Der Pressebericht in „Die Zeit" vom 2. 12. 77 über die Neugestaltung des Rathausmarktes zu Hamburg ist ohne Abstriche auf dieses Vorhaben übertragbar.
6. Die wirtschaftliche Leistungskraft aller Firmen in der Bahnhofsvorstadt ist nur zu erhalten, wenn die baulichen Maßnahmen folgende Reihenfolge zwingend beachten:
a) Bau einer Hochgarage Philosophenweg. Die Ablösungsbeiträge stehen lt. Senatsbericht vor der Stadtbürgerschaft seit Jahren zur Verfügung. Warum wurde die Gemeinschaftsanlage nicht schon gebaut? Der Hinweis auf den Bauherrn „Hillmann-Center" kann nur als ein Ablenkungsmanöver gesehen werden, denn hier haben die gleichen Grunsätze zu gelten wie seinerzeit bei Horten, Bebauungsplan 700 (Drucksache 1/155, 3. 3. 1970)
b) Bau des Hillmann-Centers
c) Gestaltung des Hillmann-Platzes und der Bahnhofstraße.
7. Werden die Bedenken und die Reihenfolge des baulichen Ablaufes nicht beachtet, kommen die Arbeitsplätze der Bahnhofsvorstadt in beachtliche Schwierigkeiten. Bremen liegt bereits heute unter dem Leistungsniveau von Oldenburg.
Umsatz/Kaufkraft - Kennziffer
Bremen-Stadt 116
Delmenhorst 1-26
Oldenburg 134
Osterholz 128
Verden 1.31
8. Die Schriftsätze und Resolution der Anlieger der Bahnhofsvorstadt im Jahre 1974 anläßlich der Entwidmung von Teilen der Bahnhofstraße usw. sind Teil dieses Einspruches.
Berechtigte Planungsschäden werden bereits sichtbar. Es sollte sich nicht der Vorgang wie beim Bebauungsplan 1029 wiederholen, wo nur rd. DM 101 000 - in die Deputations- und Bürgerschaftsvorlage eingesetzt wurden und inzwischen unseres Wissens über DM 1 Mill. für Planungsschäden einem Einspruch Erhebenden gezahlt wurden. Zum Schluß wird noch einmal gebeten, dem Einspruch stattzugeben.
Mit freundlichen Grüßen Aufbaugemeinschaft Bremen
Arbeitskreis Bahnhofsvorstadt Vorstand Max Günter jun. Martin Kiefert G. Iversen H. Körte
J. Twisterling Dr. J. J. Lüning
NS: Es ist darauf hinzuweisen, daß der Fußgängerstrom vom Bahnhof kommend zu 80 % und mehr Berufstätige sind, die in der Stadtmitte ihren Arbeitsplatz haben. Diese erwarten mit Recht, daß im Interesse der Arbeitsplatzerhaltung die Stadtgemeinde überlegt ihre Investitionen vornimmt, was bei dem Einsatz von DM 1,6 Mill. für den Hillmannplatz sicherlich z. Z. nicht zutreffen wird.
Freie Hansestadt Bremen Bremen, 12. 1. 78
Senatskanzlei
An die
Aufbaugemeinschaft Bremen Katharinenklosterhof 8/10 2800 Bremen 1
Sehr geehrte Herren!
Im Auftrag von Herrn Bürgermeister Koschnick bestätige ich den Empfang Ihrer Eingabe vom 20. Dezember 1977 zu Entwidmung des Hillmannplatzes und Teiflächen der Bahnhofstraße zur Schaffung eines Fußgängerbereichs, von der der Senat inzwischen gemäß Artikel 115 Abs. 3 der Bremischen Landesverfassung Kenntnis genommen hat.
Die Eingabe wird im Rahmen des Entwidmungsverfahrens von der Bauverwaltung geprüft und beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Tesche
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